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Bernhard: In Bayern 13.000 Giftunfälle bei Kindern – Haushaltsreiniger, giftige Gartenpflanzen und Arzneimittel gehören nicht in Kinderhände

“Über ein Drittel der Giftnotrufe betrifft Unfälle bei Kleinkindern”

München – Eltern müssen ganz penibel darauf achten, dass Haushaltsreiniger, giftige Gartenpflanzen und Arzneimittel nicht in Kinderhände gelangen. Dazu rief Gesundheitsminister Otmar Bernhard heute in München anlässlich des Kindersicherheitstags (10. Juni) auf. Bernhard: “Die bayerischen Giftnotrufzentralen in München und Nürnberg erhalten jährlich rund 38.000 Anrufe. Über ein Drittel der Giftnotrufe betreffen Kleinkinder und Kinder im Alter bis zu sechs Jahren.” Bei den Vergiftungen handelt es sich um die versehentliche Einnahme von Haushaltmitteln wie Kosmetika, Wasch- oder Reinigungsmittel sowie Zigarettenteile sowie um Unfälle durch giftige Pflanzen wie Goldregen, Engelstrompete oder Tollkirschen. Bernhard: “In einem Haushalt mit kleinen Kindern sollte auf giftige Pflanzen in Haus und Garten unbedingt verzichtet werden, da ein Unfall trotz bester Aufklärung hier nie auszuschließen ist.” Auch viele Arzneimittel locken Kinder durch ihre bunte Aufmachung und Tabletten, die wie Bonbons aussehen. Manche Medikamente schmecken anfangs süß und werden deshalb auch nicht sofort wieder ausgespuckt. Bernhard: “Ich appelliere an alle Eltern, Medikamente in abschließbaren Schränken für Kinder unzugänglich aufzubewahren. Ätzende Reinigungsmittel oder Chemikalien dürfen auf gar keinen Fall umgefüllt werden, sondern müssen in den dafür vorgesehenen kindersicheren Behältnissen bleiben.” Bayern unterstützt die Arbeit der Giftnotrufzentralen mit jährlich rund 110.000 Euro.

Erste Maßnahmen bei Vergiftungen sind: Die giftige Substanz oder Verpackung sollte sichergestellt und zum Arzt oder in die Klinik mitgenommen werden. Falls das Kind etwas Giftiges verschluckt hat, sollte es sofort Wasser, Tee oder Saft trinken. Gerade bei Säuren- und Laugenvergiftungen muss dies möglichst schnell erfolgen, um die eingenommene Substanz zu verdünnen. Der Versuch, das Kind zum Erbrechen zu bringen, darf nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Auf keinen Fall sollte Salzwasser verabreicht werden, da dieses zu lebensbedrohlichen Vergiftungen führen kann. Bei Verätzungen der Augen durch Säuren, Laugen und Kalk sollten die Augen sofort für mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser ausgespült werden. Bei Hautkontakten mit ätzenden und giftigen Stoffen müssen die betroffenen Kleider sofort ausgezogen und die Hautpartien ausgiebig mit Wasser gespült werden. Anlaufadressen sind bei Vergiftungen vor allem die Giftnotrufzentralen in München (Tel.: 089 – 19 240) und Nürnberg (Tel.: 0911 – 398 2451).

Weiterführende Informationen bietet die Publikation ‘Vorsicht Gift. Gefahren für Kinder’, die unter http://www.stmugv.bayern.de heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de