Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Bernhard: Gehäuft Masern in München – Impflücken schließen und Ansteckung vermeiden

“Damit aus Einzelfällen kein größeres Ausbruchsgeschehen wird”

München – +++ Um einem größeren Masern-Ausbruch in Bayern mit Schwerpunkt im Großraum München frühzeitig vorzubeugen, rief Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhard alle Eltern auf, etwaige Impflücken ihrer Kinder rasch zu schließen und erkrankte Kinder nicht in den Kindergarten oder Schule zu schicken. Bernhard: “Seit Mitte Oktober sind in Südbayern 26 Masernfälle registriert, normal sind in einem solchen Zeitraum weniger als 5. Um ein größeres Ausbruchsgeschehen von vorneherein zu unterbinden, sollten alle Eltern die Ratschläge zur Vorsorge beachten. Denn Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, wie fälschlicherweise immer noch angenommen wird. Masern können bis zum Tod durch schwere Gehirnentzündung führen.” Allein 2006 sind 2 Kinder in Deutschland an Komplikationen bei einer Masernerkrankung gestorben. +++

Sicheren Schutz vor Masern bietet Bernhard zufolge nur eine zweimalige Impfung. Bernhard: “Wichtig ist besonders, Impflücken zu schließen. Noch zu häufig fehlt die zweite Impfung. So sind bis zu 30 Prozent der Kinder bei Einschulung noch nicht zweimal geimpft.” Damit es nicht zu Ausbrüchen kommt, ist eine Durchimpfungsrate von deutlich über 80 Prozent für die Zweitimpfung erforderlich. Geschützt sind dann indirekt auch Kinder mit Erkrankungen des Immunsystems oder Säuglinge, die nicht oder noch nicht geimpft werden können. Für die Impfungen beim Kinderarzt oder Hausarzt fällt keine Praxisgebühr an. Die Kassen übernehmen die Kosten der Impfung.

Erkrankte Kinder und Geschwisterkinder, die sich möglicherweise angesteckt haben, dürfen Schule und Kindergarten nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Infektionskrankheit nicht mehr zu befürchten ist. Schon ab fünf Tage vor bis vier Tage nach Beginn des typischen Hautausschlags ist man ansteckend. Darüber hinaus sind Eltern verpflichtet, die Erkrankung ihrer Kinder der Schule oder dem Kindergarten zu melden und umgekehrt. Masern sind eine meldepflichtige Krankheit: Ärzte melden jeden Masernverdacht und jede Masernerkrankung dem Gesundheitsamt. So lässt sich, wie jetzt im Großraum München, frühzeitig ein erhöhte Fallzahl erkennen und epidemiologisch ein Ausbruchsgeschehen schon im Anfangsstadium eindämmen.

Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de