Berlin – Die Landesärztekammer Berlin hatte dem Arzt Uwe-Christian Arnold die Durchführung einer Suizid-Unterstützung untersagt. Gegen diese Anordnung hatte der Arzt Klage zum Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Daraufhin entschied das Verwaltungsgericht (VG 9 K 63.09) durch Urteil vom 30. März 2012, die Verfügung der Landesärztekammer Berlin sei rechtswidrig. Zugleich ordnete das Gericht die Aufhebung dieser Verfügung an.
Gegen dieses von der Anwaltskanzlei Wollmann & Partner für ihren Mandanten Arnold erwirkte Urteil des Verwaltungsgerichts legte die Landesärztekammer als unterlegene Partei Berufung ein.
Wie ein Sprecher der Anwaltskanzlei Wollmann & Partner dazu mitteilt, nahm die Landesärztekammer jetzt die Berufung aufgrund ihrer evidenten Aussichtslosigkeit zurück. Zur Rücknahmebegründung erklärte die Landesärztekammer, das gerichtliche Urteil sei für sie in der Gesamtschau nicht wesentlich. “Es ist bedauerlich” – so der Sprecher der Anwaltskanzlei -, “dass die Landesärztekammer nicht bereit ist, ihre im gerichtlichen Verfahren erlittene Niederlage, die sie mit großem Aufwand zu vermeiden versucht hatte, als solche anzuerkennen”.