Berlin – Seit April 2007 gilt eine Krankenversicherungspflicht für alle ehemals gesetzlich Versicherten und bisher nichtversicherten Menschen. Wer bisher ohne Versicherungsschutz war, muss sich eine Krankenkasse suchen. Durch eine neue gesetzliche Regelung wurde dies verbindlich. Generell ist die Krankenkasse zuständig, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat.
Versicherungspflicht heißt aber auch Beitragspflicht! Auch wenn Betroffene sich bisher nicht bei ihrer letzten Krankenkasse gemeldet haben und bewusst oder unwissentlich auf eine Versicherung verzichtet haben, entsteht durch die neue Regelung eine Pflicht zur Zahlung der monatlichen Beiträge. Die seit dem Stichtag (01.04.2007) entstandenen Beiträge müssen rückwirkend nachgezahlt werden. Dabei können schnell beträchtliche Summen zusammen kommen.
Deshalb appelliert die Patientenbeauftragte für Berlin Karin Stötzner an alle noch nicht Krankenversicherten, sich umgehend bei den zuständigen Krankenkassen zu melden. Unkenntnis über diese Neuregelung oder auch eine bewusste Entscheidung gegen einen Krankenversicherungsschutz befreien nicht von der Beitragspflicht.
Kann der Versicherungspflichtige die Beiträge nicht aufbringen, so besteht die Möglichkeit, auf Antrag bei der Krankenkasse zu prüfen, ob die zu zahlenden Beiträge angemessen ermäßigt werden können. Gegebenenfalls übernimmt das Sozialamt die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Für ehemals Privatversicherte und bisher nichtversicherte Personen, für die die Gesetzliche Krankenversicherung nicht zuständig ist, beginnt die Versicherungspflicht im Jahr 2009. Seit dem 1. Juli 2007 haben aber ehemals PKV-Versicherte das Recht, in den Standardtarif aufgenommen zu werden. Ist der Beitrag nachweislich zu hoch, so zahlt der Versicherte auf Antrag die Hälfte der Beiträge. Zusätzlich ist eine Unterstützung durch das Sozialamt möglich.
Beratung und Hilfestellung finden Betroffene bei der Verbraucherzentrale und der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.
Kontakt: Verbraucherzentrale Berlin, Bayreuther Str. 40, 10787 Berlin, Telefonische Beratung unter 0900-1-8877-104 Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Mi. 10.00 – 12.00 Uhr (1,86 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz; bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz können abweichende Tarife gelten.) Persönliche Beratung nach vorheriger Anmeldung unter 030 – 214 85 – 260.
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD, Beratungsstelle Berlin, c/o Sozialverband VdK, telefonische und persönliche Beratung in deutscher, englischer, französischer und türkischer Sprache unter 030-80 10 78 25 od. 030-85 62 95 86 Mo+Do 14 -18.00 Uhr (11-14.00 Uhr in türkischer Sprache) u. Di+Fr 10 – 14.00 Uhr und persönlich nach Vereinbarung.
Die Patientenbeauftragte für Berlin, Brückenstr. 6, 10179 Berlin, Telefon: 9025-2010, wochentags von 10 – 14 Uhr, Telefax: 9025-2501, E-Mail patientenbeauftragte@senguv.verwalt-berlin.de