Berlin – Die Berliner Patientenbeauftragte erklärt:
Die erste Krankenkasse ist pleite und die Versicherten müssen sich eine neue Kasse ihres Vertrauens suchen für viele leider kein leichtes Unterfangen. Gerade ältere Versicherte werden offensichtlich bei einzelnen gesetzlichen Kassen abgewiesen. Im Büro der Patientenbeauftragten haben sich bereits zahlreiche Bürgerinnen und Bürger über Abwimmelungsversuche von Kassen beschwert. So lauten Antworten unter anderem: “Sie können noch nicht wechseln, … die Ausstellung der Chipkarte dauert so lange,… gehen Sie doch besser zu einer anderen Betriebskrankenkasse …” Solche Argumente bekommen Versicherte zu hören und werden wieder weggeschickt.
Das ist unzulässig! Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Bürgerinnen und Bürger, die vorher gesetzlich versichert waren und die einen Aufnahmeantrag stellen, nicht abweisen. Gerade vor dem Hintergrund der politisch gewünschten Reduzierung der Zahl Gesetzlicher Krankenkassen besteht eine Aufnahmepflicht! (§ 175 Abs. 1 Satz 1 SGB V)
Karin Stötzner, die Patientenbeauftragte für Berlin ist über die Abweisung von Versicherten verärgert und empfiehlt: Lassen Sie sich nicht wegschicken. Es ist Ihr gutes Recht, von der Kasse Ihrer Wahl aufgenommen zu werden. Sie rät abgewiesenen Mitgliedern der City BKK, sich beim Vorstand dieser Kasse zu beschweren. Ansprechpartner ist auch das Bundesversicherungsamt als zuständige Rechtsaufsicht.
Auch das Büro der Patientenbeauftragten für Berlin nimmt Beschwerden über Kassen an, die gesetzeswidrig versuchen, ungewollte, weil vermeintlich teure Versicherte abzuweisen.
Telefon: 9025-2010 (10:00 14:00 Uhr) oder per E-Mail: patientenbeauftragte@senguv.berlin.de
Hinweise für Versicherte der City BKK auch im Internet unter: