Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Berliner Apotheker begrüßen Votum des EuGH-Generalanwalts: Fremdbesitzverbot verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht

PRESSEINFORMATION

Berlin – Yves Bot, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), hat heute seine Schlussanträge in zwei Verfahren (verbundene Rechtssachen C- 171/07 und C-172/07, Rechtssache C-531/06) vorgelegt, die die Regelung des Eigentums an Apotheken betreffen. Die deutschen und die italienischen Rechtsvorschriften, die eine solche Regelung vorsehen, sind seiner Ansicht nach durch das Ziel der angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gerechtfertigt. Die Regelungen stellten zwar eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, was aber zu keinem Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht führe, da die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sei.

„Der Generalanwalt hat in einer klaren, ordnungspolitisch sauberen Stellungnahme für die Arzneimittelversorgung durch den Apotheker in seiner Apotheke votiert,“ erklärte Dr. Christian Belgardt, Präsident der Apothekerkammer Berlin. Bot habe die Neutralität der pharmazeutischen Beratung, das heißt einen kompetenten und objektiven Rat zu gewährleisten, in den Mittelpunkt seiner Argumentation gerückt.

Der Generalanwalt stellte fest, wer als Eigentümer und Arbeitgeber eine Apotheke besitze, beeinflusse zwangsläufig die Arzneimittelabgabepolitik in dieser Apotheke. Die Entscheidung des italienischen und des deutschen Gesetzgebers, die berufliche Kompetenz mit dem wirtschaftlichen Eigentum an der Apotheke zu verbinden, lasse sich demnach im Hinblick auf das Ziel des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung rechtfertigen. Mit der Entscheidung, Apothekern das Eigentum und den Betrieb von Apotheken vorzubehalten, wollten der deutsche und der italienische Gesetzgeber die Unabhängigkeit der Apotheker gewährleisten, indem sie die wirtschaftliche Struktur der Apotheken gegen äußere Einflüsse abgeschottet haben, die zum Beispiel von Arzneimittelherstellern und Großhändlern ausgehen, so der Generalanwalt.

Durch diese finanzielle Unabhängigkeit wird nach Ansicht des Generalanwalts die freie Berufsausübung gewährleistet. Ein Apotheker, der die volle Kontrolle über seine Arbeitsmittel hat, übe seinen Beruf mit der Unabhängigkeit aus, die für die freien Berufe kennzeichnend sei. „Er ist Leiter eines Unternehmens mit Nähe zu den wirtschaftlichen Realitäten, denen er sich bei der Führung seiner Apotheke stellen muss, und zugleich ein Gesundheitsfachmann, der bestrebt ist, die wirtschaftlichen Zwänge, denen er unterliegt, mit Erwägungen der öffentlichen Gesundheit in Einklang zu bringen, wodurch er sich von einem reinen Investor unterscheidet,“ so der Generalanwalt. Die Einführung einer Haftung sowohl des Betreibers, der nicht Apotheker ist, als auch der angestellten Apotheker und von Sanktionen gegenüber diesen Personen hält er hingegen nicht für ausreichend, um ein gleich hohes Niveau für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen, da es sich hierbei in erster Linie um Maßnahmen handele, mit denen die Auswüchse nachträglich korrigiert werden sollen, nachdem sie bereits eingetreten sind.

„Für den Generalanwalt steht die Qualität der Arzneimittelabgabe in untrennbarem Zusammenhang mit der Unabhängigkeit, die ein Apotheker bei der Erfüllung seiner Aufgabe wahren muss. Hierzu bedarf es der strukturellen Absicherung durch das Fremdbesitzverbot. Diese Aussage weist weit über den aktuellen Fall hinaus und hat Bedeutung für alle freien Berufe in Europa,“ erklärte Dr. Belgardt.

Hinweis an die Redaktion: Die Apothekerkammer Berlin nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die beruflichen Belange von rund 4.500 Apothekerinnen und Apotheker wahr. Sie ist die Standesvertretung aller Berliner Apothekerinnen und Apotheker.