Berlin – Berlins Apothekerinnen und Apotheker begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Fremdbesitzverbot für Apotheken.
In Deutschland ist der Besitz von Apotheken ausschließlich Apothekern erlaubt. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heute verkündeten Urteil entschieden, dass diese Beschränkung mit dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union vereinbar ist.
Das ist ein besonderer Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa. Die EU-Richter haben unmissverständlich klar gemacht, dass die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union mehr zählt als ein einheitlicher Binnenmarkt, sagt Dr. Rainer Bienfait, Vorsitzender des Berliner Apotheker-Vereins. Wir sind erleichtert, dass die Arzneimittelversorgung nicht den Interessen von Großkonzernen und Finanzhaien geopfert worden ist.
Die Unabhängigkeit bei Arzneimittelabgabe und -beratung wird in Deutschland wie in vielen anderen Ländern durch die uneingeschränkte Verantwortlichkeit des Apothekenleiters sichergestellt, so Bienfait. Kapitalgesellschaften können und wollen dies von Natur aus nicht leisten, denn mit der Fremdkapitalisierung werden die Renditeinteressen der Kapitalgeber zum bestimmenden Faktor der Unternehmensführung. Der heilberufliche Grundsatz im Gesundheitswesen ist kein Selbstzweck, sondern dient den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Richter sind sich in diesem Punkt einig mit EU-Generalanwalt Yves Bot und den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Auch die Bundesregierung hatte sich im Verfahren klar für die bisherige deutsche Regelung ausgesprochen.
Hinweis an die Redaktion: Der Berliner Apotheker-Verein ist der Zusammenschluss niedergelassener Apotheker in Berlin. Als ältester Apotheker-Verein in Deutschland vertritt er die wirtschaftlichen Interessen der Apotheken in der Hauptstadt.