Berlin – Die Berliner Apotheker begrüßen die Ankündigung der Senatsverwaltung für Gesundheit, eine Bundesratsinitiative für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu unterstützen. Staatssekretär Dr. Benjamin-Immanuel Hoff hat Vorteile und Risiken des Versandhandels sachgerecht abgewogen und dem Schutz der Patientinnen und Patienten Vorrang gegeben, sagt Dr. Christian Belgardt, Präsident der Apothekerkammer Berlin. Die Politik habe erkannt, dass Abgabe und Beratung bei Arzneimitteln auf Rezept in der Apotheke untrennbar zusammengehören.
Anfang der Woche hatten Bayern und Sachsen unabhängig voneinander angekündigt, entsprechende Initiativen in den Bundesrat einzubringen. Mit einer Gesetzesänderung soll die Bundesregierung den Arzneimittelversand auf das europarechtlich gebotene Maß zurückführen. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedsstaaten nur den Versand mit rezeptfreien Arzneimitteln zulassen; bei verschreibungspflichtigen Präparaten können sie den Versandhandel aus Gründen des Gesundheitsschutzes ausschließen.
Eine frühere Bundesregierung hat den Versandhandel voreilig komplett freigegeben, ohne die Folgen zu bedenken. Es ist höchste Zeit, diesen Fehler jetzt zu korrigieren. Die meisten europäischen Länder haben viel restriktivere Bestimmungen zum Medikamentenversand aus gutem Grund: Niemand kann heute vor der wachsenden Gefahr der Arzneimittelfälschungen die Augen verschließen, so Dr. Rainer Bienfait, Vorsitzender des Berliner Apotheker-Vereins.
Das Bundesgesundheitsministerium habe nicht vorausgesehen, wie sehr die Sicherheit der Patienten und Verbraucher in Gefahr gerät. Den Ausfransungen des Versandhandels sind mittlerweile keine Grenzen mehr gesetzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Politik Medikamente per Post und ohne Beratung für eine ideale Arzneimittelversorgung hält, so Bienfait.
Die Berliner Apotheker fordern deshalb von der Bundesregierung, die Sicherheit der Patienten und Verbraucher wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Der Versandhandel mit Arzneimitteln muss auf das europarechtlich geforderte Maß beschränkt werden. Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist der notwendige Schritt.
Hinweis an die Redaktion: Die Apothekerkammer Berlin nimmt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die beruflichen Belange von rund 4.500 Apothekerinnen und Apotheker wahr. Sie ist die Standesvertretung aller Berliner Apothekerinnen und Apotheker.
Der Berliner Apotheker-Verein ist der Zusammenschluss niedergelassener Apotheker in Berlin. Als ältester Apotheker-Verein in Deutschland vertritt er die wirtschaftlichen Interessen der Apotheken in der Hauptstadt.