Berlin – Am 3. April 2009 befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Arzneimittelgesetz – AMG). Berlin wird in die Länderkammer einen Antrag auf Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütung in den neuen Bundesländern und Berlin auf Westniveau einbringen.
Bereits seit langem ist die Ost-West-Angleichung auch der vertrags(zahn)ärztlichen Vergütungen ein parteiübergreifend anerkanntes politisches Ziel. Bei den Vertragsärzten, die keine Zahnärzte sind, ist die Angleichung bereits im Rahmen der Gesundheitsreform erfolgt. Berlin fordert jetzt eine umfassende Vergütungsangleichung, die alle zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen sowie Leistungen für Individualprophylaxen erfasst.
Es gibt gewichtige Gründe, diese Angleichung auch bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten zügig umzusetzen. In den neuen Bundesländern bekommen Zahnärzte für ihre Leistungen immer noch 10,9 Prozent weniger als ihre West-Kollegen. In Berlin sind es immerhin noch 8,6 Prozent. Dagegen unterscheiden sich die Kosten, die der Betrieb einer Zahnarztpraxis in den neuen Bundesländern mit sich bringt, kaum noch von denen in den alten Bundesländern.
Durch die Ungleichbehandlung drohen gravierende Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung in den neuen Bundesländern und in Berlin. Die geringere Vergütung bei gleicher Kostenstruktur birgt die Gefahr, dass qualifiziertes Personal in die alten Bundesländer abwandert. Um einer solchen Entwicklung entgegen zu wirken, wird das Land Berlin einen entsprechenden Antrag auf Ergänzung des Gesetzes im Bundesrat stellen und hofft auf breite Unterstützung, so Katrin Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.