Berlin – Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher hat heute gemeinsam mit der Dekanin der Charité, Prof. Annette Grüters-Kieslich, die Arbeit der Zentralen Stelle an der Charité Universitätsmedizin Berlin vorgestellt. Die Zentrale Stelle führt das im Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes verankerte Verfahren zur Steigerung der Teilnahmequoten an den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen durch.
Wir wollen allen Berliner Kindern gute Startchancen geben und haben deshalb diese Art Frühwarnsystem entwickelt, erklärte Senatorin Lompscher. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des Kinderschutzes in Berlin. Eltern, die sich nicht in dem erforderlichen Maße um ihre Kinder kümmern, bleiben oft ganz bewusst den Früherkennungsuntersuchungen fern. Diesen Eltern kann nun bei Bedarf Beratung und Unterstützung angeboten werden.
Für alle Kinder von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr gibt es kostenlose Früherkennungsuntersuchungen, damit mögliche Entwicklungsstörungen, Krankheiten und andere Beeinträchtigungen des Kindeswohls frühzeitig erkannt und behandelt werden können. Die Zeiträume der Kinder-Früherkennungs-untersuchungen sind auf wichtige Entwicklungsabschnitte des Kindes abgestimmt. Daher ist eine lückenlose Teilnahme an den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen wichtig. Leider nimmt mit zunehmendem Alter der Kinder die Teilnahmequote ab. Daher werden künftig alle Eltern, die eine der Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 für ihre Kinder versäumt haben, schriftlich daran erinnert.
Die Charité mit ihrer starken Kinderheilkunde wird den Kinderschutz in Berlin weiter ausbauen, denn der Kinderschutz hat hier schon eine lange Tradition, betonte Prof. Annette Grüters-Kieslich. Die Zusammenarbeit mit der Stadt auf diesem Gebiet gehört zu den großen sozialen Aufgaben, die die Charité gern für Berlin wahrnimmt.
Zum Verfahren:
Kinderärztinnen und -ärzte melden seit Juni 2010 an die Zentrale Stelle, welche Kinder an den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen ab dem 3. Lebensmonat (U4) teilgenommen haben. Durch Abgleich mit den Daten des Berliner Melderegisters lässt sich feststellen, welche Kinder nicht bei einer Untersuchung waren. Die Eltern dieser Kinder werden von der Zentralen Stelle angeschrieben und an die versäumte Untersuchung erinnert. Sollten die Eltern den Arztbesuch dann immer noch nicht wahrnehmen, informiert die Zentrale Stelle den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Bezirkes, der dann aufsuchend und beratend tätig werden kann.
Das verbindliche Einladungs- und Rückmeldewesen ist eingebunden in das Berliner Netzwerk Kinderschutz. Es ist eng mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Weitere Informationen unter http://www.berlin.de und http://rueckmeldewesen-kinderuntersuchungen.charite.de