Berlin – Das Land Berlin wird gemeinsam mit Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen Antrag zur Lösung der Probleme bei der Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflich tätigen Hebammen in der Geburtshilfe in den Bundesrat einbringen. Dies hat der Senat heute auf Vorschlag von Gesundheitssenator Mario Czaja beschlossen.
Die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der freiberuflichen Hebammen sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Diese hohe finanzielle Belastung führt zunehmend dazu, dass freiberufliche Hebammen nicht mehr in der Geburtshilfe arbeiten können. Nachdem schon einige Versicherungen die Berufshaftpflicht für Hebammen in der Geburtshilfe aus ihrem Angebot gestrichen haben, besteht die Gefahr, dass den Hebammen ab Sommer 2015 gar keine Berufshaftpflichtversicherung mehr zur Verfügung stehen wird.
Gesundheitssenator Mario Czaja: „Dies ist ein sehr ernstes Problem, das wir gemeinsam angehen müssen. Wenn es möglicherweise schon im nächsten Jahr keine Haftpflichtversicherung mehr für freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe geben sollte, müssen wir schon heute mit der Bundesregierung über eine politische Lösung sprechen. Mit dieser Bundesratsinitiative fordern wir gemeinsam mit anderen Ländern den Bund auf, zügig Maßnahmen zu ergreifen, um auch zukünftig Versorgungslücken in der Geburtshilfe zu verhindern.“
Eine tragfähige Lösung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Geburtshilfe im Land Berlin ist dringend erforderlich.