Berlin – Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Im Abschlussbericht des Modellvorhabens zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger konnten die Abgabebedingungen nicht abschließend und zufriedenstellend geklärt werden. Fragen zur Ausstiegsorientierung der Heroinvergabe, zu den Einschlusskriterien für die Patienten und zur Bedeutung der psychosozialen Begleitung sind bis heute offen. Das Bundeskabinett fordert in seiner Stellungnahme deshalb zu Recht, in den parlamentarischen Beratungen diese Fragen verstärkt zu diskutieren, bevor Entscheidungen getroffen werden.
Auf Grundlage vieler, auch in der Stellungnahme des Kabinetts angesprochener ungeklärter Punkte, ist ein Übergang der Heroinabgabe in die Regelversorgung und damit zulasten der GKV nicht verantwortbar. Stattdessen sollte die heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger im Rahmen eines neuen Modellvorhabens weitergeführt werden mit dem Ziel, neue Erkenntnisse zu erlangen. Erst nach Abschluss des neuen Modells können die notwendigen Voraussetzungen für eine Überführung in eine Regelversorgung geprüft werden.