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Berauscht ins Wasser? Lebensgefahr!

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Köln – Auch in Deutschland ist endlich wieder Sommer. Und mit dem Sommer, der Ferienzeit und der Hitze hat die Badesaison an deutschen Flüssen, Seen und an der Nord- und Ostseeküste begonnen – leider häufig auch mit tödlichem Ausgang. Alkohol ist in vielen Fällen eine der Ursachen für lebensbedrohliche Badeunfälle, denn Badende, die vorher Alkohol oder Drogen konsumiert haben, überschätzen sich oft, sind unvorsichtig oder verlieren die Orientierung. Besonders gefährliche Mutproben wie Sprünge von Brücken oder Flussdurchquerungen werden von Alkoholisierten häufig unterschätzt. Auch kaltes Wasser oder Strömungen können bei gleichzeitigem Alkohol- oder Drogenkonsum eine zu hohe Belastung für das Herz-Kreislauf-System darstellen und so durch einen Kälteschock ebenfalls fatale Folgen haben.

Wie macht sich eine bestimmte Promillezahl im Körper bemerkbar?

Auf den Seiten der Präventionskampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden sich Orientierungswerte:

So wirken schon kleine Mengen Alkohol (ab 0,1 Promille) enthemmend und Entfernungen werden falsch eingeschätzt.

Ab 0,3 Promille verschlechtert sich die Sicht und die Risikobereitschaft steigt.

Ab 0,8 Promille kommt es zum Tunnelblick, die Reaktionszeit ist um 30 bis 50 Prozent reduziert, gleichzeitig steigen Euphorie und Selbstüberschätzung deutlich.

Deshalb gilt: Alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen sollte man niemals schwimmen gehen!

Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Präventionskampagne für Jugendliche und junge Erwachsene „Alkohol? Kenn dein Limit.“, die vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) unterstützt wird:

www.kenn-dein-limit.info/promille-und-folgen.html

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.