Hamburg – Künftig informieren die zuständigen Bezirksämter Betroffene und Interessierte direkt zum Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz. Zudem stehen auf der Internetseite der Gesundheitsbehörde unter http://www.gesundheitsfoerderung.hamburg.de ausführliche Informationen sowie ein detaillierter Fragen-und-Antworten-Katalog zum Passivraucherschutz zur Verfügung. Auf diesen Seiten finden Interessierte auch Ansprechpartner und Tipps zur Unterstützung bei der Rauchentwöhnung. Seit November 2007 bestand in Hamburg die Möglichkeit, sich beim “Info-Telefon Nichtraucherschutz” der Gesundheitsbehörde beraten zu lassen. Aufgrund der inzwischen deutlich gesunkenen Nachfrage wird das Telefon nun am Ende dieser Woche abgeschaltet.
Zwei Monate vor dem In-Kraft-Treten des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz wurde das Infotelefon der Fachabteilung Gesundheitsförderung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) geschaltet. Seitdem informierten sich insgesamt rund 550 Anruferinnen und Anrufer bei den Fachleuten dort zu dem Gesetz, das seit dem 1. Januar 2008 in Hamburg gilt. Es regelt u.a. den Schutz der Passivraucher in öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Kulturstätten oder Gasstätten und Diskotheken. Anhand der gestellten Fragen wurden die Internetseiten der Behörde stetig aktualisiert und erweitert. Ursprünglich sollte das Infotelefon bereits Ende Februar eingestellt werden, wurde aufgrund der noch eingehenden Anrufe im Februar aber bis zum 4. April verlängert.
Die Hamburger Bezirksämter sind zu erreichen unter der zentralen Nummer 428 28 0 des Hamburg Service.