Bonn – Die landesspezifischen Verteilungswirkungen des Gesundheitsfonds sind erheblich geringer als bislang angenommen. Zu diesem Ergebnis kommen neue Berechnungen des Bundesversicherungsamtes. Dazu erklärte dessen Präsident, Josef Hecken:
Die Daten zeigen, dass sich die regionalen Verteilungswirkungen des Gesundheitsfonds in Grenzen halten. Befürchtungen, der Gesundheitsfonds führe zu unverhältnismäßig hohen Belastungen der Krankenkassen in einzelnen Ländern, haben sich nicht bestätigt. Nach der sogenannten Konvergenzklausel dürfen die Belastungen der Krankenkassen in den Ländern durch die Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 jeweils 100 Millionen Euro nicht übersteigen. Für 2010 beträgt dieser Wert 200 Millionen Euro. Darüber hinausgehende Belastungen werden durch höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für Versicherte aus den betroffenen Ländern ausgeglichen.
Die Höhe der landesspezifischen Be- und Entlastungen wurde im Herbst 2008 vorläufig ermittelt. Danach ging man noch von einer Belastung von insgesamt 760 Millionen Euro aus. Nach der gesetzlich vorgesehenen Aktualisierung der Daten dürften nun jedoch 130 Millionen Euro für den Belastungsausgleich im Jahr 2009 ausreichen. Endgültig werden die Beträge für 2009 allerdings erst im Herbst 2010 festgestellt.
Da davon auszugehen ist, dass die Belastungen der Krankenkassen in keinem Land den für 2010 geltenden Schwellenwert von 200 Millionen Euro überschreiten werden, wird die Konvergenzklausel im kommenden Jahr nicht zum Tragen kommen.