Berlin – Anlässlich der Diskussion um strenge Nichtraucherschutzgesetze und erforderliche Ausnahmeregelungen, erklärt der sucht- und drogenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Pläne in Nordrhein-Westfalen, den vorliegenden Gesetzesentwurf erneut kritisch zu diskutieren. Auch wir halten dieses Gesetz für einen unzulässigen und unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte von Gastronomen, Gästen, aber auch Bewohnern von Pflege-, Behinderten- und Wohnungsloseneinrichtungen.
Die Angst der Eckkneipenbesitzer um ihre Existenz ist begründet. Die FDP-Bundtagsfraktion bleibt bei Ihrer Forderung, Ausnahmeregelungen für Kleinstbetriebe ähnlich wie im Saarland zuzulassen. Sowohl Gäste als auch Gastwirte müssen die Wahl haben, ihre Lebensweise nach ihren Vorstellungen zu gestalten – ohne staatliche Überregulierungen.
Wir brauchen einen wirksamen Nichtraucherschutz gerade für besonders gefährdete Personengruppen wie Kinder, Jugendliche, Kranke und sozial Schwache. Diesen Schutz erreichen wir aber nicht, indem wir Besitzer von Einraumkneipen in ihrem Eigentumsrecht und in ihrem Recht auf Berufsausübung einschränken, um so erwachsene Menschen vermeintlich vom Rauchen abhalten zu wollen!
Ausdruck einer modernen Drogen- und Suchtpolitik müssen Prävention und Verhaltensänderungen aus Überzeugung sein statt staatlicher Repression. Darauf sollten wir setzen. Verbote sind meistens die schlechtesten Lehrmeister.