Berlin – Wir alle kennen das rosafarbene Kassenrezept. Das Grüne Rezept ist weniger geläufig. Ärzte aller Fachrichtungen können damit nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medizinprodukte verordnen. „Fragen Sie Ihren Arzt nach dem Grünen Rezept, wenn Sie leichte Beschwerden haben“, rät Dr. Matthias Wilken, Apotheker beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI).
„Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden seit 2004 bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr von den Krankenkassen erstattet. Aus diesem Grund wurde das Grüne Rezept erschaffen. So fallen diese sicheren und nebenwirkungsarmen Arzneimittel nicht aus der Behandlung heraus, und Ärzte können die schonendste und sicherste Therapie für ihre Patienten auswählen. Die Kosten für ein auf einem Grünen Rezept verordnetes Arzneimittel müssen die Patienten zwar meist selbst tragen, aber dafür entfallen die Zuzahlungen in Höhe von fünf bis zehn Euro pro Kassenverordnung.
Tipps für das Grüne Rezept:
- Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über schonende Medikationen, und bitten Sie bei Empfehlungen von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln um die Verordnung auf dem Grünen Rezept.
- Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach Möglichkeiten zur Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln im Rahmen von erweiterten Satzungsleistungen nach.
- Sammeln Sie über das Jahr genutzte Grüne Rezepte und Kaufquittungen. Machen Sie Ihre Ausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend.
Die Praxen sind auch in der Corona-Krise gegen Infektionsrisiken gerüstet. Gehen Sie bei nachhaltigen Beschwerden daher bitte zum Arzt – oder nutzen Sie das zunehmende Angebot von Videosprechstunden. Verschleppte Krankheiten sind eine Gefahr für Ihre Gesundheit“, betont Dr. Wilken.
Weiterführende Informationen zum Grünen Rezept finden Sie hier.
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.