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Bei fünf oder mehr Medikamenten Stammapotheke nutzen

Polymedikation meist von mehreren Ärzten verordnet

Berlin/Eschborn – Viele Medikamente von mehreren Ärzten: Mehr als zwei Drittel der gesetzlich Versicherten, die mindestens fünf Wirkstoffe gleichzeitig anwenden, bekommen ihre Medikamente von mehr als einem Arzt verordnet. In der Regel kennt der Arzt nicht alle Verordnungen anderer Ärzte. Der Apotheker kann in diesen Fällen Doppelverordnungen oder Wechselwirkungen erkennen. „Ärzte und Apotheker können hier zusammenarbeiten, um die Arzneimitteltherapie sicherer zu machen. Eine Voraussetzung ist, dass Patienten möglichst alles aus einer Apotheke beziehen, einschließlich der Selbstmedikation“, sagte Apotheker Dr. Andreas Kiefer aus dem Vorstand des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI). Das DAPI wertete Daten von gesetzlich Versicherten aus, die fünf oder mehr Medikamente mit verschiedenen Wirkstoffen innerhalb von 30 Tagen von Ärzten erhielten, die zu verschiedenen Facharztgruppen gehörten. Zusätzlich eingenommene Präparate aus der Selbstmedikation wurden nicht berücksichtigt.

Mehr als ein Viertel der gesetzlich versicherten Patienten erhält mindestens fünf verschiedene Wirkstoffe gegen verschiedene Krankheiten. Dies wird als Polymedikation oder Polypharmazie bezeichnet. Vor allem ältere oder mehrfach erkrankte Patienten sind davon betroffen. Je mehr Medikamente ein Patient gleichzeitig einnimmt, desto größer ist die Gefahr für Wechselwirkungen. Außerdem sinkt die Therapietreue. Kiefer: „Eine Tablette vor dem Frühstück, eine halbe zum Mittagessen, Tropfen vor dem Schlafengehen, nach Bedarf ein Spray und zweimal pro Woche ein Wirkstoffpflaster: Je mehr Medikamente ein Patient braucht, desto schwieriger fällt es ihm, den Überblick zu behalten. Apotheker können die gesamte Medikation ihrer Patienten regelmäßig auf mögliche Risiken überprüfen. So tragen Apotheker dazu bei, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen und Doppelverordnungen zu vermeiden.“

Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.de und http://www.dapi.de