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Behandlungsfehler dürfen kein Tabuthema sein!

PM der Patientenbeauftragten

Berlin – Auf der gemeinsamen Veranstaltung der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, der Evangelischen Akademie zu Berlin und der Alexandra-Lang-Stiftung für Patientenrechte „Medizinische Behandlungsfehler – Was hilft Patienten und Ärzten?“ diskutierten Patientinnen und Patienten mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Gesundheitswesen und Justiz über den Umgang mit Behandlungsfehlern.

Alle Anwesenden waren sich einig: Sowohl von der Ärzteschaft, als auch von der Politik sind in den letzten Jahren wichtige Impulse für einen offenen und patientenorientierten Umgang mit Behandlungsfehlern ausgegangen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse gilt es nun auszubauen und vor allem flächendeckend in den Behandlungsalltag zu integrieren.

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, MdB, erklärt anlässlich der Veranstaltung: „Wir müssen Fehler als Erkenntnisquelle nutzen, um ihre Wiederholung möglichst zu vermeiden. Mindestens ebenso wichtig ist, dass Patientinnen und Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, zügig eine angemessene Entschädigung erhalten. Behandlungsfehlerprozesse dauern leider oft Jahre. Hier für einen gerechten Ausgleich der Interessen zu sorgen, ist mir ein großes Anliegen. Seit Mai 2008 erarbeite ich mit einer Arbeitsgruppe Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz in dem die Patientenrechte zusammengefasst und weiterentwickelt werden. Die Eckpunkte werden in den nächsten Wochen abgestimmt und der Öffentlichkeit vorgestellt.“

Prof. Dr. Hansjörg Geiger von der Alexandra-Lang-Stiftung für Patientenrechte hob besonders hervor: „Wer Opfer eines schweren Behandlungsfehlers geworden ist, fühlt sich oft mit seinen Problemen allein gelassen und von der Geltendmachung seiner Interessen überfordert. Die Alexandra-Lang-Stiftung für Patientenrechte will in solchen Fällen mit medizinischer und juristischer Unterstützung helfen, den eventuellen Fehler aufzuklären und Ansprüche auf Schadenersatz durchzusetzen.“

Simone Ehm von der Evangelischen Akademie zu Berlin machte vor allem darauf aufmerksam: „Behandlungsfehler sind für alle Beteiligten – Patienten, Ärzte und Pflegende – sehr belastend und der Umgang mit Fehlern stößt vielfach auf Unzufriedenheiten und Unsicherheiten. Momentan fehlt die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema Behandlungsfehler zwischen Laien und unterschiedlichen Expertengruppen. Als Evangelische Akademie verstehen wir uns nicht als Lobbyisten einzelner Meinungen. Wir möchten in der Diskussion mit unterschiedlichen Interessensgruppen Perspektiven für einen Umgang mit Fehlern in der Medizin aufzeigen, der Patienten, Professionellen im Gesundheitssystem und der Justiz dient.”

Dr. Gerhard W. Huber LL.M., Rechtsanwalt aus Linz berichtete aus Österreich: „In Österreich gewähren die in den Bundesländern eingerichteten Patientenentschä-digungsfonds seit dem Jahr 2001 Entschädigungen für Schäden der Patienten, die in öffentlichen und gemeinnützigen privaten Krankenanstalten eingetreten sind, wenn die Haftung des Rechtsträgers nicht eindeutig gegeben ist; aus dem selben Schadensfall und dem selben Rechtsgrund darf ein Schadenersatzbetrag gerichtlich nicht zuerkannt oder eine Geldleistung von Dritten ausbezahlt werden. Das Fondsverfahren etablierte sich in den vergangenen Jahren als sinnvolle Ergänzung und Alternative zu gerichtlichen Schadenersatzprozessen.“

Prof. Dr. Hartmut Kreß von der Evangelisch-Theologischen Fakultät, Abteilung Sozialethik der Universität Bonn zog folgendes Fazit: „Behandlungsfehler und die Gewährleistung der Patientensicherheit sind im Licht des Grundrechts von Patienten auf Gesundheitsschutz und auf bestmögliche gesundheitliche Versorgung zu sehen. Für die Entschädigung von Patienten ist ethisch die Einzel-fallgerechtigkeit zu betonen. Es wäre aber eine Engführung, die Verantwortung für Behandlungsfehler allein bei einzelnen Ärzten zu suchen. Vielmehr sind z.B. auch Organisationsprobleme von Kliniken und die Rechtsunsicherheiten aufzuarbeiten, die das Biomedizin- und Gesundheitsrecht enthält.“