Berlin – Ab dem kommenden Jahr wird es für Menschen mit Behinderung erheblich einfacher, eine vertraute Person mit ins Krankenhaus zu nehmen, wenn dies für die erfolgreiche Behandlung notwendig ist. Mit einer Ergänzung im Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, das am 24. Juni im Bundestag verabschiedet wurde, erfüllt die scheidende Bundesregierung eine langjährige Forderung der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen und Unterstützer. Zuvor war jahrelang über die Übernahme der Kosten gestritten worden.
Wenn Menschen mit Behinderungen in ein Krankenhaus aufgenommen werden müssen, kann das für die Betroffenen hochgradig beängstigend und bedrohlich sein. Personen, die ihnen persönlich gut bekannt und aus dem Alltag vertraut sind, können oft schon durch ihre bloße Anwesenheit Sicherheit geben, Angst lindern und die Kommunikation mit dem Krankenhauspersonal vereinfachen.
Während eines Krankenhausaufenthaltes von Menschen mit Behinderung können nahe Angehörige für deren Begleitung künftig vom Arbeitgeber freigestellt werden. Sie erhalten von der Krankenkasse einen Ersatz des Verdienstausfalls – ähnlich wie Eltern kranker Kinder. Auch wer als Mensch mit Behinderung Leistungen in besonderen Wohnformen oder von Diensten der Eingliederungshilfe erhält, kann von Mitarbeitenden ins Krankenhaus begleitet werden. Die Kosten dieser Assistenzleistung werden von der Eingliederungshilfe übernommen.
Vorausgesetzt der Bundesrat stimmt dem Gesetz im Herbst zu, muss im Gemeinsamen Bundesausschuss noch geklärt werden, für welchen Personenkreis der Anspruch auf eine Begleitperson grundsätzlich anerkannt wird.
Die Neuregelung begrüßen der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und die Diakonie Deutschland:
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, sagt: „Ich bin erleichtert, dass zum Ende der Legislaturperiode ein Kompromiss gefunden wurde. Für viele Menschen mit Behinderung ist eine vertraute Begleitung im Krankenhaus eine große Hilfe. Sie kann Ängste nehmen und Sicherheit schaffen.“
Der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands, Christoph Radbruch, ergänzt: „Für Menschen mit Behinderung ist ein Krankenhausaufenthalt oft eine sehr belastende Situation. Eine vertraute Person an ihrer Seite erleichtert die Verständigung mit Pflege und Ärzten. Dies macht eine erfolgreiche Behandlung häufig erst möglich.“
Frank Stefan, Vorsitzender des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe, fügt hinzu: „Wir haben uns seit Langem dafür eingesetzt, dass die Begleitung ins Krankenhaus allen Menschen mit Behinderung zur Verfügung steht. Deshalb freuen wir uns, dass die Regelung dies endlich ermöglicht.“
Diese Pressemitteilung wird von den Pressestellen von Diakonie Deutschland, BeB und DEKV verschickt. Doppelsendungen bitten wir zu entschuldigen.
Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Bundesweit sind etwa 599.282 hauptamtliche Mitarbeitende in rund 31.600 ambulanten und stationären Diensten der Diakonie wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 1,18 Millionen Betten/Plätzen beschäftigt. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Million Menschen. Etwa 700.000 freiwillig Engagierte sind bundesweit in der Diakonie aktiv.
Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) ist ein Fachverband der Diakonie. Auf der Grundlage seiner ethischen Haltung, seines christlichen Menschenbildes sowie der UN-Behindertenrechtskonvention setzt er sich für die Belange von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Angehörigen ein. Zwei gewählte Beiräte aus diesen Personengruppen begleiten den BeB im kritisch-konstruktiven Dialog. Als Interessenvertretung von über 600 evangelischen Einrichtungen, Diensten und Initiativen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie arbeitet der BeB daran, die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt zu fördern sowie umfassende Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu realisieren.
Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) vertritt mit 201 evangelischen Kliniken an über 270 Standorten jedes achte deutsche Krankenhaus. Die evangelischen Krankenhäuser versorgen jährlich mehr als 2,5 Mio. Patientinnen und Patienten stationär und mehr als 3 Mio. ambulant. Mit über 120.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 10 Mrd. € sind sie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Der DEKV ist Branchenverband der evangelischen Krankenhäuser und Mitglied im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Der DEKV setzt sich insbesondere für eine zukunftsorientierte und innovative Krankenhauspolitik mit Trägervielfalt, verlässliche Rahmenbedingungen für die Krankenhausfinanzierung, eine Modernisierung der Gesundheitsberufe und für eine zukunftsorientierte konsequente Patientenorientierung in der Versorgung ein. Vorsitzender: Vorsteher Christoph Radbruch, Magdeburg, stellvertr. Vorsitzende: Andrea Trenner, Berlin, Schatzmeister: Dr. Holger Stiller, Düsseldorf, Verbandsdirektorin: Melanie Kanzler, Berlin.