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Bayern und Hamburg starten gemeinsame Bundesratsinitiative für Patientenentschädigungsfonds – Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml stellte am Freitag Ländervorhaben im Bundesrat vor – Gesetzeslücke wird geschlossen

Pressemitteilung

München – Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat am Freitag im Bundesrat in Berlin eine Initiative für einen Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds vorgestellt. Huml betonte: “Der gemeinsame Vorstoß von Bayern und Hamburg soll eine Gesetzeslücke schließen. Dabei geht es um Fälle, in denen es zwar wahrscheinlich, aber nicht nachweisbar ist, dass ein Behandlungs- oder Organisationsfehler oder eine unbekannte Komplikation zu einer Gesundheitsverletzung geführt haben. Die betroffenen Patientinnen und Patienten sollen künftig unbürokratischer als bisher finanzielle Unterstützung bekommen.”

Für dieses Ziel setzt sich auch der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Hermann Imhof, ein. Die Ministerin erläuterte: “Der neue Fonds soll bereits dann greifen, wenn eine ‘überwiegende Wahrscheinlichkeit’ vorliegt, dass eine fehlerhafte Operation die Verletzung herbeigeführt hat. Denn es darf nicht sein, dass Menschen mit erheblichen Gesundheitsverletzungen keine Entschädigung erhalten, nur weil ihnen der arzthaftungsrechtliche Nachweis nicht gelingt. Künftig sollen Geschädigte beispielsweise einen finanziellen Ausgleich aus dem Härtefonds erhalten, wenn sie ihre Erwerbsfähigkeit verlieren und jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen durchstehen müssen.”

Derzeit müssen Patienten häufig schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen einer Behandlung selbst tragen, auch wenn ein ärztlicher Fehler naheliegt. Denn bislang müssen Betroffene nachweisen, dass der Gesundheitsschaden durch eine fehlerhafte Behandlung verursacht wurde. Der Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds soll das bestehende Haftungssystem ergänzen und als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts eingerichtet werden.

Die Bundesratsinitiative wird nun zunächst in den Ausschüssen der Länderkammer behandelt. Am 16. Dezember soll der Bundesrat abschließend darüber beraten.