München – Fragen von Bürgern rund um den Nichtraucherschutz in Bayern beantwortet Gesundheitsminister Otmar Bernhard.
Letzte Woche hat der Bayerische Landtag mit deutlicher Mehrheit ein Gesundheitsschutzgesetz beschlossen, das den Nichtraucherschutz umfassend regelt. Darf bei Veranstaltungen wie Weihnachtsfeiern oder Mitgliederversammlungen im Vereinsheim geraucht werden? Wie wäre es, wenn vor der Gaststätte ein Zelt aufgestellt wird – darf darin geraucht werden? Darf ich auf dem Spielplatz rauchen, das ist doch im Freien? Was passiert, wenn ich gegen das Rauchverbot verstoße?
Diese und andere Fragen von Bürgern rund um den Nichtraucherschutz in Bayern beantwortet Gesundheitsminister Otmar Bernhard am
Donnerstag, 20. Dezember 2007
von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
am Telefon der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung,
Kardinal-Döpfner-Str. 4, München, Zimmer KDM 305
unter der Servicenummer Tel.: 01801 20 10 10.
Darüber hinaus stehen unter der gleichen Rufnummer von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Experten für Fragen zur Verfügung (3,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz; abweichende Preise aus Mobilfunknetzen).
Medienvertreter werden eingeladen, die Beantwortung der Fragen durch Herrn Staatsminister mitzuhören. Es besteht die Möglichkeit O-Töne aufzunehmen.
Anmeldung bitte per Email an pressestelle@stmugv.bayern.de oder telefonisch unter (089) 9214-2204.
Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de