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Bayerisches Gesundheitsschutzgesetz bestätigt – kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Pressemitteilung

München – Das oberste deutsche Gericht hat die Rechtmäßigkeit des Bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes eindrucksvoll bestätigt. Dies erklärte Bayerns Gesundheitsminister Otmar Bernhard in München zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz in den bayerischen Gaststätten. Bernhard: “Das bayerische Gesundheitsschutzgesetz ist verfassungsgemäß. Die Grundrechte der Berufsfreiheit und der Verhaltensfreiheit sind gewahrt. Deshalb besteht keine Veranlassung am Gesetzestext und den Vollzugshinweisen Änderungen vorzunehmen. Bayern hat mit seinem Gesetz eine konsequente und klare Regelung, die vor den Gefahren des Passivrauchens wirksam schützt. Das Gericht hat erneut den hohen Rang des Gesundheitsschutzes bescheinigt.” Die Karlsruher Richter haben auch die Vollzugshinweise des Gesundheitsministeriums bestätigt: Raucherclubs sind zulässig, wenn sie deren Vorgaben erfüllen. Es ist Aufgabe der Vollzugsbehörden vor Ort, diese Kriterien anzuwenden und durchzusetzen.