München – Die Bayerische Impfkommission stößt auf großes Interesse. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte am Mittwoch in München: „Seit 1. März hat die Bayerische Impfkommission bereits mehr als 3.900 Anträge bewilligt. Die Impfkommission leistet damit einen wichtigen Beitrag zur größtmöglichen Impfgerechtigkeit.“
Der Minister fügte hinzu: „Konkret haben 3.946 Bürgerinnen und Bürger ärztliche Zeugnisse für die Einstufung in die zweite und dritte Priorisierungsgruppe erhalten – und damit einen früheren Impftermin. Dank der Kommission fällt niemand durchs Raster.“
Abgelehnt werden mussten bisher nur 20 Anträge. Nach ärztlicher Beurteilung lag bei diesen Menschen kein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf einer Corona-Infektion vor. Weitere rund 20.000 Anträge betrafen Fragestellungen, die nicht in der Zuständigkeit der Bayerischen Impfkommission liegen.
Der Vorsitzende der Bayerischen Impfkommission, Prof. Dr. med. Karl-Walter Jauch, ergänzte: „In den Kommissionssitzungen ergibt sich ein sehr umfassendes Beurteilungsspektrum durch die verschiedenen Kommissionsmitglieder und deren Expertise, das zu klaren Entscheidungen führt.“
Die Bayerische Impfkommission wurde in Kooperation mit dem Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU) gegründet. Sie übernimmt die medizinische Risikobeurteilung und Priorisierung von Bürgerinnen und Bürgern mit seltenen Krankheiten, die in der Impfverordnung keine Berücksichtigung gefunden haben.
Seit Arbeitsbeginn am 1. März wurden mehr als 5.000 Anträge auf Einzelfallprüfung gestellt, die inhaltlich in die Zuständigkeit der Impfkommission fallen. Die Bearbeitungszeit von Antragseingang bis Versand liegt derzeit bei 14 bis 21 Tagen, um eine fundierte Entscheidung über den jeweiligen Einzelfall treffen zu können.
Seit 1. April konzentriert sich die Bayerische Impfkommission auf die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern unter 70 Jahren. Über 70-Jährige erhalten derzeit bzw. in den kommenden Wochen ohnehin Termine in den Impfzentren bzw. bei ihren Hausärzten. Sie können durch die Impfkommission nicht bessergestellt werden, da sie bereits aufgrund ihres Alters zur zweiten Priorisierungsgruppe gehören.
Der Minister betonte: „Die Zuständigkeit und die Aufgabe der Bayerischen Impfkommission bleiben trotz der Einbindung der Arztpraxen bestehen. Die Arztpraxen sind an die Regelungen der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in gleicher Weise gebunden wie die Impfzentren. Einzelfallatteste bei seltenen Erkrankungen, die nicht in der Impfverordnung berücksichtigt sind, müssen daher weiterhin von der Impfkommission erstellt werden.“
Holetschek fügte hinzu: „Ich danke den ehrenamtlichen Mitgliedern der Kommission für ihr Engagement und ihren Einsatz bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Gemeinsam sorgen wir für eine schnellstmögliche und gerechte Verteilung der Impfstoffe.“
Die Bürgerinnen und Bürger können sich seit 1. März auf der Webseite der Impfkommission unter www.impfkommission.bayern informieren und die notwendigen Antragsformulare herunterladen. Die Geschäftsstelle der Impfkommission ist unter folgender Adresse erreichbar: Marchioninistraße 15, 81377 München, Tel. 089 4400-75188, E-Mail antrag@impfkommission.bayern.