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Bayerische Apotheken stellten 2011 mehr als 1,2 Mio. Rezepturen her
(Bildquelle: ABDA)

Bayerische Apotheken stellten 2011 mehr als 1,2 Mio. Rezepturen her

Pressemitteilung

München – Im Jahr 2011 haben die 3.365 Apotheken in Bayern weit mehr als 1,1 Mio. Rezepturen hergestellt. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) durch die Auswertung von Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Großteil der maßgefertigten Medikamente entfiel auf so genannte allgemeine Rezepturen (1,1 Mio.) und die Anfertigung von Methadon-Zubereitungen für die Heroin- Ersatztherapie (187.000). Jede Apotheke kann diese Rezepturen herstellen. Davon abgegrenzt werden Spezialrezepturen, die in spezialisierten Apotheken und Herstellungsbetrieben hergestellt werden.

„Die bayerischen Apotheken haben weit mehr als diese 1,2 Millionen
Rezepturen hergestellt“, sagte Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer. „Über die tatsächliche Anzahl können wir spekulieren, genaue Daten liegen uns aber nicht vor.“ Denn Rezepturen, die nicht auf GKV-Rezept verordnet wurden, sind in den DAPI-Zahlen nicht erfasst. Dazu gehören beispielsweise Rezepturen für Privatversicherte oder wenn die Präparate auf Patientenwunsch angefertigt wurden. Auch die Anfertigungen von Spezialrezepturen, wie Krebsmedikamente oder individuell hergestellte Ernährungslösungen, sind in den Zahlen nicht enthalten. Benkert: „Deshalb sind die aktuellen Zahlen nicht ohne Weiteres vergleichbar mit älteren DAPI-Auswertungen.“

„Apotheken stellen Rezepturen her, weil die Patienten sie brauchen. Das ist kein Luxus, sondern schlicht eine Notwendigkeit – zum Beispiel wenn ein herzkrankes Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industrielles Arzneimittel gibt“, sagte Benkert. „Aber das Honorar für die Rezepturherstellung deckt seit Jahren nicht annähernd die Kosten, die in der Apotheke entstehen. Zudem sind die Anforderungen an die Rezepturherstellung durch die neue Apothekenbetriebsordnung weiter gestiegen. Es ist deshalb überfällig, dass diese apothekerliche Leistung gerecht vergütet wird.“