Berlin – Das Bundeskabinett hat den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gebilligt. Er soll unter anderem die Berufschancen für die Betroffenen verbessern und dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen in Deutschland ein normales Leben führen können. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Maria Michalk:
Mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention geht die Entwicklung der Behindertenrechte in eine neue Zeit über. Es wird ein Paradigmenwechsel beschrieben von der Fürsorge hin zur aktiven Lebensgestaltung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt deshalb ausdrücklich den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung. Die Maßnahmen im Aktionsplan zielen auf die Selbstbestimmung, Teilhabe, Chancengleichheit und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen ab. Unter anderem soll die gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern mit und ohne Behinderungen vorangetrieben werden. Des Weiteren sollen die Berufschancen für Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Wir müssen aber auch die Barrieren abbauen, denen sich behinderte Menschen täglich gegenübersehen. Nicht nur das private Umfeld ist gefragt, sondern das Mitdenken aller Menschen. Deshalb werden wir verstärkt die Aufklärungsarbeit unterstützen. Das Problembewusstsein für die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen muss noch größer werden. Die im Aktionsplan angestoßenen verbesserten Datenerhebungen, über die Situation von Menschen mit Behinderungen, begrüßen wir außerordentlich. Sie wird Chancen für strukturelle Veränderungen eröffnen. Wir gehen davon aus, dass dadurch Hilfen in Zukunft bei den Betroffenen gezielter ankommen. Wir unterstützen alle Bemühungen, die Umsetzung in Deutschland zügig voranzutreiben. Wir rufen deshalb alle Fraktionen im Deutschen Bundestag zu einem gemeinschaftlichen Dialog auf. Es gilt zusammenzuarbeiten und machbare Strategien und Entscheidungen zu treffen. Hintergrund: Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung. In Deutschland sind es 9,6 Millionen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist der erste Völkerrechtsvertrag explizit für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In 50 Artikeln wird deren Situation aufgegriffen. Die Konvention wurde 2006 verabschiedet und von Deutschland Anfang 2009 ratifiziert. Nun wird sie umgesetzt. Dafür hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Nationalen Aktionsplan mit Unterstützung zahlreicher Behindertenverbände und aller gesellschaftlichen Kräfte entwickelt.