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Barrierefreihe Filmfassungen zu verbindlichem Förderkriterium machen

Film und Kino für Menschen mit Handicap erlebbar machen

Berlin – In der Film- und Kinowirtschaft halten die Diskussionen zur Barrierefreiheit an. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup):

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Öffnung von Film und Kino für Menschen mit Behinderungen. In der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) werden wir barrierefreie Filmfassungen zu einem verbindlichen Förderkriterium machen. Die barrierefreie Umrüstung von Kinosälen wird begünstigt.

Bislang herrschte bei der Barrierefreiheit das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Filmwirtschaft hat diese Chance, neues Publikum zu erreichen, jedoch nicht genutzt. Bislang sind nur etwa ein Prozent der Kinosäle und der Filme barrierefrei ausgestattet.

Dabei besteht erheblicher Bedarf: In unserem Land sind 11,7 Prozent der Bevölkerung gehandicapt. Darunter befinden sich 1,2 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen und weitaus mehr gehörlose oder schwerhörige. Die UN- Behindertenrechtskonvention, in Deutschland seit 2009 in Kraft, schreibt eine ungehinderte Teilhabe an Kunst und Kultur vor.

Die Kosten können kein Hinderungsgrund sein: Die Audiodeskription eines 90-Minuten-Films kostet circa 5.000 Euro, die Untertitelung circa 1.000 Euro. Gemessen an den durchschnittlichen Produktionsbudgets von etwa 4,5 Millionen Euro sind dies sehr kleine Summen.

Der Gesetzgeber steht in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen für ein ‚Kino für alle‘ zu schaffen. Die CDU/CSU-Fraktion wird dieser Verantwortung gerecht werden. Das mittelfristige Ziel muss es sein, in jeder Stadt mindestens einen barrierefrei ausgestatteten Kinosaal zu haben.“