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Barmer-Vertrag unter neuen Vorzeichen / Bundessozialgericht gibt Klage der KV Thüringen gegen Barmer statt

Pressemitteilung

Kassel / Berlin – Das Bundessozialgericht hat einer Klage der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gegen die Barmer Ersatzkasse stattgegeben und letztinstanzlich entschieden, dass für den Hausarzt- und Hausapothekenvertrag keine Mittel verwendet werden dürfen, die der Förderung der Integrierten Versorgung dienen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bedauerte die Entscheidung des Gerichts, freut sich aber, dass die Barmer trotz der veränderten Vorgaben an dem gemeinsamen Konzept festhält. “Unser gemeinsames Ziel, die Grundlagen für eine bessere Versorgung der Versicherten zu schaffen, ist damit nicht in Frage gestellt”, so DAV-Vorsitzender Hermann Stefan Keller.

Rund 18.000 Apotheken, 38.000 Hausärzte und etwa zwei Millionen Barmer-Versicherte erfüllen den Vertrag seit März 2005 mit Leben. Keller: “Eine weitere Optimierung der pharmazeutischen Versorgung und Betreuung der Versicherten ist elementarer Bestandteil des gemeinsamen Vertrages. Es ist deshalb gut, dass die Zusammenarbeit nicht grundsätzlich zur Debatte steht”, sagte Keller. Die teilnehmenden Apotheken bemühen sich gemeinsam mit Ärzten und Kasse beispielsweise um eine Verminderung von Wechselwirkungen und beugen damit möglichen Krankenhauseinweisungen als Folge von Interaktionen vor. Keller: “Der Vertrag ist aus unserer Sicht wegweisend für die Zusammenarbeit verschiedener Leistungserbringer und stiftet damit einen echten Nutzen für die Patienten.”

Aktenzeichen B 6 KA 27/07

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de.