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BARMER “Klinik-Lotse” ist Spitzenreiter – Verbraucherzentrale Hamburg testete Krankenhaus-Suchmaschinen/ BARMER fordert weitere Pflichtangaben der Krankenhäuser

Presseinformation

Wuppertal – Mit einem “sehr gut” wurde der BARMER Klinik-Lotse, das internetgestützte Krankenhaus-Suchsystem, von der Hamburger Verbraucherzentrale bewertet. Getestet wurden 22 Internet-Suchmaschinen zum Auffinden des richtigen Krankenhauses. Besonders positiv fielen die guten Kombinationsmöglichkeiten bei den Suchkriterien, die einheitlichen Informationsseiten zu den einzelnen Krankenhäusern sowie die Möglichkeit, einen direkten Vergleich zu anderen Häusern zu ziehen, auf. Derzeit kann mit Hilfe des Klinik-Lotsen unter http://www.barmer.de in einem Pool von 2055 Krankenhäusern in Deutschland nicht nur nach bestimmten Fachabteilungen, Versorgungsschwerpunkten und Hauptdiagnosen, nach Bettenzahl, Geräteausstattung, Behandlungsmöglichkeiten und nicht medizinischen Angeboten gesucht werden. Es ist darüber hinaus auch möglich, die Krankenhäuser hinsichtlich der Häufigkeit bestimmter Operationen oder nach Sterblichkeits- und Komplikationsrate zu vergleichen. Anhand dieser Qualitätskriterien können sich BARMER Versicherte vor einem geplanten Klinikaufenthalt umfassend über Stärken und Schwächen informieren. Ergänzt wird der Klinik-Lotse durch ein Glossar. Damit können auch Laien die zahlreichen medizinischen Fachausdrücke aus der Welt des Krankenhauses besser verstehen. Für weitere Informationen kann man sich direkt per Link oder Mail an das betreffende Krankenhaus wenden. Über eine Million Seitenzugriffe im Monat zeigen, dass der seit Oktober 2005 im Internet online geschaltete Klinik-Lotse sehr gut ankommt. Trotz des sehr guten Abschneidens des BARMER Klinik-Lotsen setzt sich die BARMER für Verbesserungen ein: “Um den Klinik-Lotsen noch aussagefähiger und aktueller zu machen, brauchen wir mehr Pflichtangaben aller Krankenhäuser”, so BARMER Vorstand Klaus H. Richter. Zwar melden bereits heute rund ein Viertel der Kliniken freiwillig auch ihre sensiblen Daten – wie Komplikationen während oder nach einer Operation – und machen dadurch die Qualität ihres Hauses transparent. Zukünftig sollten jedoch alle Kliniken dazu verpflichtet werden. Derzeit berät der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber, welche Pflichtangaben die gesetzlich vorgeschriebenen “Strukturierten Qualitätsberichte” der Krankenhäuser zukünftig enthalten müssen. “Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte im Interesse der Versicherten bei der Weiterentwicklung der Qualitätsberichte den Focus auf die Aspekte Patientenorientierung, Behandlungsergebnisse und Klinikvergleiche richten und diese bereits für 2006 verbindlich festschreiben”, fordert Richter. Die BARMER wird großes Augenmerk darauf legen, dass auch bei einer zunehmenden Datenbasis die Ergebnisse für die Versicherten weiterhin leicht verständlich dargestellt werden.