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BAO-Gutachten: Hygieneauflagen erfordern einen Zuschlag von 55 Euro pro OP

Pressemitteilung des Bundesverbandes Ambulantes Operieren (BAO)

München – Auch in Einrichtungen des Ambulanten Operierens sind stetig steigende Anforderungen an die Hygiene nicht zum Nulltarif zu haben. Darauf hat der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) im Zusammenhang mit dem jüngst veröffentlichten Bericht des GKV-Spitzenverbandes zum Hygienesonderprogramm der Krankenhäuser hingewiesen. Demzufolge haben fast 1.000 Krankenhäuser in 2013/2014 etwa 66,6 Millionen Euro zur Verbesserung der personellen Ausstattung bei Hygienepersonal erhalten. BAO-Präsident Dr. Axel Neumann erklärte hierzu: „Von einer derartigen Förderung können wir ambulanten Operateure leider nur träumen – wir rechnen unsere Operationsleistungen weiter nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in seiner Fassung von 2005 ab und erhalten keinerlei Zuschläge für die seither verschärften Hygieneauflagen.“

Hygieneauflagen kosten zusätzlich 55 Euro pro Eingriff
In den vergangenen Jahren sind eine ganze Reihe von Vorschriften und Empfehlungen zur Hygiene beim Ambulanten Operieren hinzugekommen, welche in den operativ tätigen Praxen erhebliche Kosten verursachen. Hierzu zählen beispielsweise die KRINKO-Empfehlung für die Aufbereitung von Medizinprodukten von 2012, das erweiterte Infektionsschutzgesetz von 2011 und die daraus resultierenden Hygieneverordnungen auf Landesebene, deren Einhaltung bei Begehungen durch die Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämter überprüft wird. Um alle neuen Vorgaben erfüllen zu können, müssen die Einrichtungen erheblich in neue Geräte, in Weiterbildung und in zusätzliches Personal investieren. „Insgesamt belaufen sich die Kosten in einer durchschnittlichen OP-Einrichtung auf 55 Euro pro Eingriff, die als Hygienezuschlag an ambulante Operateure gezahlt werden sollten“, sagte Dr. Neumann.

BAO-Gutachten listet akribisch alle Hygienekosten auf
Der geforderte Betrag ergibt sich aus einem aktuellen Gutachten, das der BAO-Fachreferent für Hygiene, der niedergelassene Chirurg Dr. Rainer Woischke aus Kulmbach, erstellt hat. In dem 89-seitigen Dokument zeigt Dr. Woischke akribisch auf, welche zusätzlichen Hygieneauflagen seit 2005 hinzugekommen sind, welche Investitionen sie in den Praxen erfordern und wie viel Arbeitskraft sie in den Praxen binden. So ist der zusätzliche Personalaufwand der größte Kostentreiber in Sachen Hygiene: „In einer durchschnittlichen OP-Praxis mit etwa 1.000 Eingriffen pro Jahr ist eine Medizinische Fachangestellte gut sieben Stunden am Tag nur mit Hygienemaßnahmen und deren Dokumentation beschäftigt“, erläuterte Dr. Neumann und betonte: „Im Interesse unserer Patienten stellen wir ambulanten Operateure und Anästhesisten uns selbstverständlich den neuen Herausforderungen beim Hygienemanagement. Doch ebenso wie die Krankenhäuser brauchen wir hierfür eine solide finanzielle Grundlage.“ Mit dem nun vorgelegten Hygienegutachten will der BAO seiner Forderung nach einem Hygienezuschlag bei Kostenträgern und Selbstverwaltung Nachdruck verleihen.

Über den Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO):
Der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) vertritt die Interessen von rund 1.000 Fachärzten, die sich auf das Ambulante Operieren spezialisiert haben. Seine Mitglieder gehören den Fachgebieten Anästhesie, Augenheilkunde, Chirurgie, Dermatologie, Gynäkologie, Herzchirurgie, HNO, Kinderchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie, Plastische Chirurgie und Urologie an. Ziel ist die Förderung des Ambulanten Operierens als besonders sichere, patientenfreundliche und kosteneffiziente Versorgungsform.