Bonn – In den vergangenen Monaten ist eine Diskussion über Zielpreisvereinbarungen, die die Abgabe preisgünstiger Arzneimittel in der Apotheke auf Grundlage eines Vertrags zwischen Apothekerverbänden und Krankenkassen regeln sollen, seitens der Apothekerschaft initiiert worden. Während die Apothekerschaft die Umsetzung derartiger Preisvereinbarungen als taugliches Instrument zur Kostendämpfung propagiert, setzten die Krankenkassen weiterhin auf den Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen zur Kostensteuerung. Für Arzneimittel-Hersteller bedeuten Zielpreisvereinbarungen zwangsläufig weitere Preissenkungen. Soweit zum Markt.
Sind solche Zielpreisvereinbarungen, aber auch beispielsweise Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung wie etwa in Baden-Württemberg, überhaupt unter rechtlichen Aspekten als unproblematisch zu bewerten? Die Frage ist insbesondere deswegen zu stellen, weil hier rechtliches Neuland beschritten wird.
Der BAH hat durch ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zu Zielpreisvereinbarungen die rechtliche Zulässigkeit derartiger Vereinbarungen untersuchen lassen.
Das Gutachten sowie eine Bewertung durch den BAH möchten wir Ihnen vorstellen im Rahmen einer Pressekonferenz am
Montag, 18. August 2008, 11.00 Uhr, Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz e.V., Raum IV, Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstr. 55, 10117 Berlin.
Zunächst wird Rechtsanwalt Dr. Jan Byok, BIRD & BIRD Rechtsanwälte, Düsseldorf, die Ergebnisse des Gutachtens vorstellen. Im Anschluss daran wird der BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann die sich für den BAH ergebenden Konsequenzen darstellen.
Wir bitten um eine kurze telefonische Rückmeldung unter 0228 / 95745-18 oder per e-mail siewert@bah-bonn.de, ob sie teilnehmen.