Bonn – Der BAH begrüßt das heute (19. Mai 2009) verkündete Urteil zum Fremdbesitzverbot von Apotheken des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), da sich der Verband stets für das System der freiberuflich-inhabergeführten Apotheker eingesetzt hat. Nach Auffassung des BAH besteht jetzt erst recht nicht die Notwendigkeit, angesichts der bloßen Behauptung, die Arzneimittelversorgung sei außerhalb von Apotheken effizienter und kostengünstiger, das Apothekensystem zu ändern. Nur der Grundsatz der Apothekenpflicht und die ApoBetrO gewährleisten für die dadurch betroffenen Arzneimittel ein hohes Sicherheitsniveau bei der Abgabe von Arzneimitteln. Daher fordert der BAH auch weiterhin für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel die Beibehaltung der grundsätzlichen Apothekenpflicht mit den bisherigen Ausnahmemöglichkeiten und der in der ApoBetrO geregelten Anforderungen an den Betrieb und die Einrichtung von Apotheken.
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Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) repräsentiert rund 450 Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Herstellung und Vertrieb von rezeptpflichtigen wie rezeptfreien Arzneimitteln sowie Dienst- und Serviceleister rund um das Arzneimittel. Der BAH ist damit mit Abstand der mitgliederstärkste Verband der Arzneimittelindustrie in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedsunternehmen des BAH beschäftigen in Deutschland über 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.