Berlin – Der Startschuss für den vierten kommunalen Wettbewerb zur Suchtprävention ist gefallen. Alle deutschen Städte, Gemeinden und Kreise sind aufgerufen, bis zum 15. Januar 2009 ihre Konzepte zum Thema Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort einzureichen. Ziel des Wettbewerbs ist es, gute Ansätze in der Suchtprävention auf kommunaler Ebene hervorzuheben und bundesweit bekannt zu machen.
Der Wettbewerb wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführt und vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) organisiert. Die Kommunalen Spitzenverbände unterstützen den Wettbewerb. Das Preisgeld für vorbildliche Maßnahmen in der Suchtprävention beträgt insgesamt 60.000 Euro. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beteiligen sich am Wettbewerb mit einem Sonderpreis in Höhe von zusätzlich 10.000 Euro.
Suchtprävention für Kinder und Jugendliche hat viele Facetten und inzwischen große Bedeutung in den Gemeinden. Junge Menschen sind auf kommunaler Ebene in der Schule, in der Freizeit oder in ihrem Wohnumfeld am besten erreichbar und können direkt vor Ort angesprochen werden.
Dazu Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: Kommunen sind die wichtigsten Kooperationspartner für nachhaltige Maßnahmen in der Suchtprävention. Ich freue mich auf die Ergebnisse des Wettbewerbs. Sie werden uns einen Überblick über erfolgreiche Ansätze und den Bedarf vor Ort ermöglichen. Damit erhalten Kommunen wertvolle Anregungen über bewährte Präventionsmaßnahmen.
Alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise sind zur Teilnahme am kommunalen Wettbewerb eingeladen. In den Kommunen wird bereits viel Mühe auf die Prävention für Kinder und Jugendliche verwendet, um auf den alltäglichen Umgang mit Suchtstoffen wie Alkohol oder Tabak Einfluss nehmen zu können. Hinzu kommen verstärkte Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes, so die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag) und Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund).
Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Aktivitäten Dritter (z.B. Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Betriebe oder private Initiativen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.
Eine von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung in Abstimmung mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berufene Jury wird die Wettbewerbsbeiträge bewerten. Die Abschlussveranstaltung des Wettbewerbs und Bekanntgabe der prämierten Beiträge findet am 29. Juni 2009 in Berlin statt.
Weitere Informationen zum Kommunalen Wettbewerb und Anmeldeunterlagen sind im Internet unter http://www.kommunale-suchtpraevention.de abrufbar.
Kontakt:
Deutscher Städtetag, Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 0 30/3 77 11-130 Deutscher Landkreistag, Dr. Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/59 00 97-312 Deutscher Städte- und Gemeindebund, Franz Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/7 73 07-225 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Dr. Marita Völker-Albert, Pressesprecherin, Tel.: 0221-8992-280