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Bätzing-Lichtenthäler: Patienten und Personal vor Gefahren schützen

Medizinprodukte

Mainz – Die Gewerbeaufsicht als Marktüberwachungsbehörde kontrolliert regelmäßig medizintechnische Geräte. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Überprüfung im Bereich der Krankenhäuser und Medizinischen Versorgungszentren.

„Durch den wachsenden medizinischen und technischen Fortschritt sind medizintechnische Geräte heutzutage in fast allen Bereichen des Gesundheitswesens anzutreffen“, so Arbeits- und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Die Geräte bringen große Vorteile für die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie für die Arbeitsabläufe des medizinischen Personals. Gleichzeitig muss aber deren Schutz bei der Anwendung medizintechnischer Geräte unbedingt gewährleistet sein. Die präventiven Kontrollen der Technik sind deshalb eine wichtige Maßnahme“, so die Ministerin.

Medizintechnische Geräte unterliegen den sicherheitstechnischen Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes und diese einzuhalten und damit Patientinnen und Patienten sowie das medizinische Personal zu schützen, ist Pflicht der Betreiber. Bei besonders gefährlichen medizintechnischen Geräten sieht die Gesetzgebung, ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen, eine regelmäßige sicherheitstechnische Kontrolle vor.

Im Fokus der Überprüfungen stehen der Nachweis über den einwandfreien technischen Zustand, die durchgeführten sicherheitstechnischen Kontrollen sowie die ordnungsgemäße Führung der ebenfalls vorgeschriebenen Bestandsverzeichnisse und Gerätebücher.

Die Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (SGD) führen die Kontrollen in jährlich wechselnden Sparten des Gesundheitswesens mit unterschiedlichen Schwerpunkten und der fachlichen Unterstützung externer Sachverständiger durch. Im Rahmen der Überprüfung soll außerdem durch Beratungsgespräche Verständnis und Problembewusstsein für den sicheren Umgang mit medizinisch-technischen Geräten geweckt werden.