Mainz – Der Ministerrat hat heute dem Entwurf eines Bundesratsantrags zugestimmt, mit dem die Finanzierung von mikrobiologischen Screening-Untersuchungen in Krankenhäusern verbessert werden sollen.
„Die Bekämpfung nosokomialer Infektionen, die Verbesserung der Krankenhaushygiene und die Netzwerkbildung zur Bekämpfung multiresistenter Erreger stellen für mich zentrale Handlungsfelder einer zukunftsorientierten Gesundheitspolitik dar“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Der große Ausbruch in der Neonatologie der Universitätsklinik Kiel hat erneut die Wichtigkeit der Einführung einheitlicher Screening-Programme deutlich gemacht.
Gemeinsam mit Schleswig-Holstein hat Rheinland-Pfalz daher eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um nach Prüfung eines fachlich und ökonomisch sinnvollen Umfangs von angestrebten Pflichtscreening-Untersuchungen, die entsprechende Kostentragung durch die gesetzlichen Krankenkassen regeln zu können.
Mit dem Antrag, der Ende März in den Bundesrat eingebracht werden soll, wird die Bundesregierung gebeten, kurzfristig die rechtlichen Voraussetzungen im Krankenhausentgeltrecht zu schaffen, um mikrobiologische Screening-Maßnahmen der Krankenhäuser entsprechend der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) extrabudgetär zu vergüten
„Die Landesregierung setzt sich für die Befassung mit der Problematik nachdrücklich ein. Das Thema wurde deshalb auf mein Betreiben auch auf die Tagesordnung der diesjährigen 88. Gesundheitsministerkonferenz genommen mit dem Ziel, anhand der Empfehlungen der KRINKO, die Basis eines bundesweit einheitlichen und verbindlichen Screening-Programms festzulegen.“
Sowohl im ambulanten als vor allem auch im stationären Bereich sei die Durchführung von Screening-Untersuchungen noch nicht befriedigend geregelt. Das gelte auch für die Kostentragung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Vor allem im stationären Bereich müsse der aktuellen Entwicklung immer neuer resistenter Erreger und deren zunehmenden Verbreitung Rechnung getragen werden, so Bätzing-Lichtenthäler.
Die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen ist von hoher Bedeutung für eine qualitätsorientierte Krankenversorgung. Bis zu einem Drittel der Infektionen ließen sich nach Schätzung von Experten durch die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen vermeiden. Nachhaltige Hygienestrukturen fordern entsprechendes Fachpersonal und müssen standardisierte Screening-Untersuchungen, einen kontrollierten Antibiotikaeinsatz sowie die konsequente Beachtung der Händehygiene sicherstellen.
Vor dem Hintergrund der wachsenden und komplexen Problemstellungen bei der Bekämpfung nosokomialer Infektionen hat die Landesregierung im Februar 2012 die Landesverordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen und unterstützt die Krankenhäuser bei der Umsetzung der Hygieneverordnung durch verschiedene Maßnahmen und Projekte, auch in Zusammenarbeit mit der Krankenhausgesellschaft und der Landesärztekammer.