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Badegewässerkarte 2010 mit allen 316 in diesem Jahr hygienisch überwachten Badegewässern im Land erschienen

Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz: „Ausgezeichnete Wasserqualität der Badegewässer im Land für ein unbeschwertes Badevergnügen“

Stuttgart – „Im vergangenen Jahr war die Wasserqualität nahezu aller hygienisch überwachten Seen und sonstigen natürlichen Gewässern in Baden-Württemberg erneut hervorragend. Die Untersuchungen zeigen, dass unsere Badegewässer im Land die strengen hygienischen Anforderungen durch die seit 2008 umgesetzte Badegewässerverordnung nach den EU-Vorgaben erfüllen. Einem unbeschwerten Badevergnügen im Land steht von Seiten der Wasserhygiene nichts entgegen“, sagte Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz bei der Vorstellung der Badegewässerkarte 2010.

Von den in der Badesaison 2009 regelmäßig kontrollierten 313 Badegewässern im Land seien 269 zum Baden „gut geeignet“, was der derzeit besten EU-Bewertungskategorie („excellent“) entspricht, weitere 42 Badegewässer sind „geeignet“ und nur an 2 Badeplätzen sind letztes Jahr die Proben zeitweilig belastet gewesen.

Vom Baden in Flüssen rät die Ministerin zugleich weiterhin ab, da diese – abgesehen von wenigen Badestellen – nicht zum Baden geeignet und amtlich auch nicht kontrolliert werden. Es sei daher nicht auszuschließen, dass an diesen Badestellen mikrobiologische Verunreinigungen über den geltenden Grenzwerten bestehen.

Die aktuelle Badegewässerkarte 2010 zeigt den Bürgerinnen und Bürgern, wo Sie in Baden-Württemberg natürliche Gewässer finden können, die während der Badesaison regelmäßig kontrolliert werden. Dazu werden von den Gesundheitsämtern Wasserproben entnommen und im Labor untersucht. Aktuelle Hinweise zur Wasserqualität können während der Badesaison, die in Baden-Württemberg üblicherweise vom 01.Juni bis zum 15. September dauert, der im Internet eingestellten Badegewässerkarte auf der Homepage des Sozialministeriums (http://www.sozialministerium-bw.de) entnommen werden.

Hinweis für die Redaktionen: In der Übergangszeit der Umsetzung der neuen Badegewässerverordnung (2008 bis 2010) erfolgt die Darstellung der Gewässer auf der Badegewässerkarte in den bisherigen 3 Kategorien (blau = gut geeignet, grün = geeignet, rot = zeitweilig belastet). Danach wird die Darstellung gemäß den EU-Vorgaben in 4 Kategorien erfolgen. Die Internetversion der Badegewässerkarte ist wie im letzten Jahr während der Badesaison auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren unter http://www.sozialministerium-bw.de über einen Link zur LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) aufrufbar.

Die gedruckte Badegewässerkarte ist kostenlos beim Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Senioren erhältlich:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Broschürenstelle, Schellingstr. 15, 70174 Stuttgart, E-Mail: Poststelle@sm.bwl.de, Telefax. 0711/123 39 99