Berlin –
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) korrigiert: Biosimilar sind wirkstoffähnlich in Bezug auf ihr Referenzarzneimittel.
- Zuvor wurden Biosimilars als wirkstoffgleich definiert. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium beanstandet.
- Trotz dieser Korrektur bleiben entscheidende Fragen offen, wie der geplante automatische Austausch von Biosimilars in Ausschreibungen von parenteralen Zubereitungen funktionieren soll. Eine Abwanderung der Hersteller ist zu befürchten.
Biosimilars sind in Bezug auf ihre Referenzarzneimittel wirkstoffähnlich und nicht wirkstoffgleich. Das sagt schon der Name (similar = ähnlich). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) musste sich auf Drängen des Bundesgesundheitsministeriums nun korrigieren. Doch es bleiben viele Fragezeichen zur Umsetzbarkeit der automatischen Substitution von parenteralen Zubereitungen, die auch der heutige Beschluss des G-BA nicht auflöst.
Trotz der erfolgten Korrektur bleibt die automatische Substitution eine Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Biopharmazeutika in Deutschland. Denn der damit geschürte Kostendruck führt zu einem Rückzug der Hersteller. Weitere Gründe, warum es die automatische Substitution nicht braucht finden Sie hier.
„Der Zug rast weiterhin in die falsche Richtung“, sagt Walter Röhrer (Vorsitzender der AG Pro Biosimilars). „Die Politik begeht die gleichen Fehler wie damals bei den Generika. Wo uns das hingeführt hat, sehen wir heute an den Lieferengpässen.
Das gefährdet – völlig ohne Not – ein noch funktionierendes System. Gleichzeitig beteuert die Politik die Wichtigkeit des Biopharmazie-Standorts Deutschland. Damit macht sie sich unglaubwürdig. Wir brauchen Vertrauen in die Branche – und keine strukturschwächenden und versorgungsgefährdenden Maßnahmen.“