Berlin – Wenn es um Einsparungen im Arzneimittelbereich geht, stehen zunehmend Patientenrechte und Patientensicherheit auf dem Spiel. Aktuell zeigt sich dies am Verständnis der AOKen und des BMG, dass bei Rabattverträgen jedes Arzneimittel austauschbar sein soll, egal ob es für die jeweilige Indikation eine Zulassung hat oder nicht, wenn auch nur eines seiner Anwendungsgebiete dem gemeinsamen Indikationsbereich angehöre.
Finden zukünftig Patienten unzureichende Patienteninformationen vor? Ist ein solches Vorgehen überhaupt rechtlich möglich? Ob die Rechtspositionen von BMG und AOK zulässig sind und welche Auswirkungen sich für Patienten, Ärzte und Apotheker ergeben, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks, der zu diesen Fragen ein Rechtsgutachten im Auftrag der Pharmaverbände BAH, BPI, Pro Generika und vfa erstellt hat.
Die Verbände BAH, BPI, Pro Generika und vfa laden ein zur
Gemeinsamen Pressekonferenz am Montag, den 20. Juli 2009, um 10:00 Uhr im Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
RA Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks und die Verbändevertreter stehen für Fragen zur Verfügung.
Um Anmeldung wird unter info@progenerika.de gebeten.