Stuttgart – Das Sozialministerium, die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer geben zum ersten Mal einen landesweit einheitlichen Substitutionsausweis für Baden-Württemberg heraus. Damit soll der Schutz von substituierten Patientinnen und Patienten deutlich verbessert werden. In dem Ausweis wird dokumentiert, dass sich die Patientin/der Patient in einer Substitutionsbehandlung befindet, mit welchem Präparat und bei welchem Arzt die Behandlung durchgeführt wird und wer die psychosoziale Begleitung übernimmt.
Der Ausweis schützt die Substitutionspatienten, die im Rahmen eines umfassenden Therapiekonzepts mit Drogenersatzstoffen ärztlich behandelt werden, beispielsweise bei polizeilichen Kontrollen. Sie können sich mit dem Ausweis als Substitutionspatient ausweisen und belegen, dass sie ihr Substitutionsmittel legal mit sich führen.
Bei einem akuten Krankenhausaufenthalt kann der Ausweis überlebenswichtig sein, um die Therapie lückenlos fortzuführen und zu verhindern, dass eine unter Umständen bedrohliche Entzugssymptomatik auftritt. Der Ausweis dokumentiert auch die Verschreibungspraxis des Arztes und ist so auch für den Arzt ein wichtiger Nachweis.
„Der erstmals einheitliche Substitutionsausweis für Baden-Württemberg ist ein entscheidender Schritt zu mehr Transparenz in der Substitutionsbehandlung und damit auch zur Sicherheit und Akzeptanz dieser Therapie“ betonen Kassenärztliche Vereinigung, Landesärztekammer und das Sozialministerium.
Der Ausweis löst die bisherigen regional unterschiedlichen Modelle ab und steht den Arztpraxen ab sofort zur Verfügung.
In Baden-Württemberg werden derzeit rund 10.000 Opiatabhängige mit Drogenersatzstoffen wie Methadon bzw. Subutex ärztlich behandelt. Im Rahmen eines durchgängigen Therapiekonzepts soll den Abhängigen mit der Substitutionsbehandlung die Perspektive auf Suchtmittelfreiheit und damit auch auf soziale und berufliche Teilhabe vermittelt werden.