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Ausschreibung von spectrumK und DAK-Gesundheit zum Wirkstoff Tacrolimus bekommt erneut Recht

Pressemeldung

Berlin – Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf bestätigte am 10. April 2013 die Rechtmäßigkeit der Ausschreibung der DAK-Gesundheit und des Berliner Gesundheitsdienstleisters spectrumK und schließt sich damit dem bereits erwirkten Beschluss vom 26. Oktober 2012 durch die Zweite Vergabekammer des Bundes an. Die Astellas Pharma GmbH ein pharmazeutisches Unternehmen, welches ein sogenanntes „Critical Dose Drug“ mit dem Wirkstoff Tacrolimus herstellt, hatte Beschwerde eingelegt, dass Rabattverträge in diesem Bereich rechtlich problematisch und im Fall des konkreten Medikaments unzulässig seien. Kritisiert wurde, dass die ausgeschriebenen Rabattverträge zu einem unkontrollierten Austausch des Medikaments und damit zu einer Gefährdung von gesetzlich Versicherten führen würden.

Die aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf ist eindeutig und erklärt in der Begründung, dass zur Frage der Austauschbarkeit das Verordnungsverhalten der Ärzte entscheidend sei. So könne man davon ausgehen, dass die Ärzte sich bei der Verordnung von Critical-Dose-Wirkstoffen auch im Rahmen eines Rabattvertrages standesgerecht – also nach den Regeln der Kunst – verhalten. Der Antrag wurde vollumfänglich zurückgewiesen und dem Pharmaunternehmen auch die Kostentragungspflicht für das Verfahren auferlegt (Aktenzeichen VII-Verg 46/12).

Dieses erneut positive Urteil bestätigt den Krankenkassen ihr etabliertes und erfolgreiches Ausschreibungsverfahren im Arzneimittelbereich.