Berlin – Ausschreibungsmängel führen zur Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens. Jede Aufhebung zeigt, dass die ausschreibende Stelle das Metier nicht im Griff hat. Jetzt hat die DAK Lehrgeld gezahlt, sagte Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika zur Aufhebung der Ausschreibung der DAK für drei Wirkstoffgruppen.
Die Aufhebung fehlerhaft durchgeführter Vergabeverfahren kostet die pharmazeutischen Unternehmen, die ein Angebot abgegeben haben, viel Geld. Denn sie müssen einen immensen Aufwand betreiben, um die geforderten Unterlagen zusammenzustellen und ihre Angebote zu kalkulieren., so Schmidt weiter. Die Krankenkassen vergeuden die Beiträge ihrer Versicherten, denn sie müssen die getätigten Aufwendungen der Unternehmen beim Abbruch von Ausschreibungen nach geltendem Vergaberecht ersetzen, allerdings nur wenn diese es auch verlangen.
Nachdem die AOK ihre Ausschreibung aufgrund von Verfahrensmängeln erneuern und die Angebotsfrist verlängern musste, hat nunmehr die DAK einen Reinfall erlebt. Wie oft wollen die Kassen auf Kosten der Industrie noch experimentieren und probieren, ob sie in der Lage sind, Ausschreibungen formgerecht durchzuführen?, fragte Schmidt.
Allem Anschein nach sind Wirkstoffrabattverträge für die Kassen ausschreibungstechnisch ein zu dicker Brocken., schloss er.