Hamburg – Die Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz soll in Hamburg ausgebaut werden und dafür die finanzielle Förderung mit der Aufstockung des zur Verfügung stehenden Betrages nach transparenten und einheitlichen Kriterien erfolgen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Senat heute verabschiedet und der Bürgerschaft zugeleitet hat.
Bislang wurden zur Finanzierung der Beratungsstellen rund 1,4 Mio. Euro (2006) zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag konnte im Zuge des Haushaltsnachtrags im Sommer um über 35 Prozent auf 1,9 Mio. Euro aufgestockt werden, um die gesetzliche Neuregelung zu ermöglichen.
Im Vorfeld der Senatsbefassung hatte es entsprechende Gespräche mit allen Trägern der Hamburger Beratungsstellen gegeben. Die Träger haben dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Schwangeren- und Schwangerschaftkonfliktberatung in Hamburg
Das vorzuhaltende und aus öffentlichen Mitteln zu finanzierende Beratungsangebot umfasst sowohl die Schwangerenberatung als auch die Schwangerschaftskonfliktberatung. Neben den Leistungen der staatlichen Beratungsstellen und von ca. 220 als Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen anerkannten Ärztinnen und Ärzten stehen in Hamburg für die Schwangerenberatung derzeit insgesamt sechs Beratungsstellen freier Träger, von denen drei (die im folgenden erstgenannten) auch als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle anerkannt sind, zur Verfügung. Im Einzelnen sind dies: Pro Familia e.V., Familienplanungszentrum e.V., Diakonisches Hilfswerk e.V., Caritas Verband, Sozialdienst Katholischer Frauen Hamburg, Sozialdienst Katholischer Frauen Altona.