Berlin – Anlässlich der Veröffentlichung des Abgabevolumens der Schwerbehindertenausgleichsabgabe im Haushaltsgesetz 2009 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Das Aufkommen aus der Schwerbehindertenausgleichsabgabe ist laut Haushaltsgesetz 2009 im Jahr 2007 gegenüber 2006 um über 14 Millionen Euro auf 478,85 Millionen Euro gestiegen. Für das Jahr 2008 ist ein Aufkommen von 486,80 Millionen Euro vorgesehen.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe müssen dafür eingesetzt werden, den positiven Trend am Arbeitsmarkt mit fast 15.000 weniger schwerbehinderten Arbeitslosen seit August 2007, weiter zu unterstützen. Es ist wichtig, die Mittel vorrangig für Hilfen zur Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzusetzen. Hierzu zählen beispielsweise Eingliederungszuschüsse, begleitende Hilfen am Arbeitsplatz oder sogenannte Minderleistungsausgleiche. Wichtig sind individuelle Hilfen, auch und gerade bei hohem Unterstützungsbedarf. Die Tätigkeit eines schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt darf nicht daran scheitern, dass Mittel aus der Ausgleichsabgabe für die Förderung von Einrichtungen verwendet werden. Einrichtungen müssen vorrangig mit anderen Mitteln finanziert werden.
Die Schwerbehindertenausgleichsabgabe wird von Unternehmen gezahlt, die mindestens 20 Arbeitsplätze haben und ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. 70 % des Aufkommens aus der Ausgleichsabgabe steht den Integrationsämtern zur Verfügung, 30 % gehen an den Ausgleichsfonds, aus dem unter anderem die Bundesagentur für Arbeit Mittel erhält.