Mülheim/Ruhr – Im Februar diesen Jahres hatte die MDH AG die Übernahme der Gesellschaft durch die schwedische Lifco Dental Group bekannt gegeben. Die Gründerfamilie um Herrn Tarek Mamisch schied zum gleichen Zeitpunkt aus dem Kreis der Aktionäre der Gesellschaft aus. Zwar übernahm mit Dr. Charles Mamisch ein Mitglied der Gründerfamilie die Vorstandsposition, gleichwohl verlor die MDH AG damit das Attribut des „Familienunternehmens“. Hierauf wies die Audentic AG im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hin und forderte zur Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung „Familienunternehmen“ auf. Die MDH AG entschied sich daraufhin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und wird zukünftig nicht mehr als „Familienunternehmen“ in Erscheinung treten. Ebenso verzichtet die MDH AG zukünftig auf die werbliche Aussage, sie arbeite mit 7.000 oder mehr als 7.000 Zahnärzten im gesamten Bundesgebiet partnerschaftlich zusammen. Die Audentic AG hatte auch diesbezüglich Zweifel angemeldet, da die „partnerschaftliche“ Zusammenarbeit aus Sicht des beteiligten Verkehrs eine dauerhafte und damit jedenfalls mehrmalige Zusammenarbeit erfordere. Nachdem der Vorstandsvorsitzende der MDH AG in einem aktuellen Interview mit der DZW jedoch angegeben hatte, dass lediglich 50% aller die MDH AG beauftragenden Zahnärzte Folgeaufträge bei der MDH AG platzierten, erschien die Zahl von 7.000 Dauer-Kunden doch recht hoch, zumal die MDH AG bis Ende 2013 noch mit einer Zahl von lediglich 5.000 partnerschaftlich verbundenen Zahnärzten geworben hatte. Auch in diesem Zusammenhang war ein Einlenken festzustellen: Denn offensichtlich bezieht die Werbeaussage auch diejenigen Kunden mit ein, die nicht dauerhaft bei der MDH AG verbleiben. Zukünftig darf daher nur noch unter Hinzufügung eines klarstellenden Hinweises dahingehend, dass die Zahl von 7.000 Zahnärzten auch solche Besteller umfasst, die nur einmalig mit der MDH AG zusammengearbeitet haben, geworben werden. Schließlich warb die Gesellschaft mit der Aussage, sie werde täglich 4.000 Mal von Patienten nach Zahnärzten gefragt, die in der Nähe zu ihrem Wohnort die MDH als kostengünstige Alternative anbieten. Dies bedeutet immerhin 1.460.000 konkrete Anfragen nach Zahnärzten pro Jahr. Auch diese Zahl erschien der Audentic AG als weit überzogen. Die Werbeaussage wird künftig ebenfalls nicht weiter verwandt werden. Auch in diesem Punkt verpflichtet sich die MDH AG strafbewehrt zur Unterlassung.
Eine englische Version der Pressemitteilung ist im Anhang verfügbar.