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Auf Unterstützung beim Ticketkauf sind auch Menschen mit einer Lernbehinderung angewiesen

Nachbesserungen beim Bedienzuschlag für Menschen mit Behinderungen reichen nicht

Berlin – Anlässlich der Debatte um die Einführung weiterer Bedienzuschläge bei der Deutschen Bahn AG erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Nach Äußerungen von Bahnchef Hartmut Mehdorn will die Deutsche Bahn AG behinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 50 vom geplanten Bedienzuschlag bei einem Kauf von Fernverkehrs-, Sparpreis- oder Auslandsfahrkarten am Schalter freistellen. Erste Äußerungen des Unternehmens gingen dahin, alle Menschen mit Behinderungen vom Zuschlag zu befreien, die besonders auf den personalbedienten Verkauf angewiesen sind. Hierunter fasste die Deutsche Bahn AG zunächst Menschen mit Behinderungen ab einem Grad der Behinderung von 70.

Es ist gut, dass die Deutsche Bahn AG ihre Pläne zum Bedienzuschlag zugunsten behinderter Menschen nachgebessert hat. Die Nachbesserungen reichen jedoch nicht aus. Auf Unterstützung beim Ticketkauf sind beispielsweise auch Menschen mit einer Lernbehinderung häufig angewiesen. Viele dieser Menschen haben einen Grad der Behinderung unter 50 und damit keinen Schwerbehindertenausweis. Je nach Ausprägung der Behinderung haben sie Leseschwächen oder können die Abfolge beim Ticketkauf am Automaten oder am Computer nicht nachvollziehen. Der Verweis der Deutsche Bahn AG auf den zuschlagsfreien Fahrkartenkauf am Automaten oder zuhause am Computer nützt diesen Menschen nichts.