Berlin – Verband der Universitätsklinika Deutschlands kritisiert ignorantes Vorgehen von CDU und FDP gegen den Rat aller Fachleute / Wahlausgang oder Verfassungsklage als Perspektiven
Trotz massiver Sachkritik und Protesten der vier Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm und gravierenden Einwänden von Experten der Hochschulmedizin bundesweit hat der baden-württembergische Landtag heute, am 3. Februar 2011, das Universitätsmedizingesetz mit den Stimmen der CDU-FDP-Koalitionsregierung verabschiedet.
Â?Es ist einmaliger Vorgang in der Hochschulpolitik, dass ein Minister und die Regierungsfraktionen die ausdrücklichen Warnungen von Experten und Betroffenen komplett ignorierenÂ?, erklärt Rüdiger Strehl, Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Der Universitätsmedizin in Baden-Württemberg würden Bürokratie und Staatsaufsicht aufgezwungen; ihre Spitzenposition in Deutschland und Europa sei durch das Gesetz bedroht, wirtschaftliche Risiken wurden nicht geprüft oder missachtet. Der Verband setzt jetzt auf die veränderten Kräfteverhältnisse nach der Landtagswahl oder eine Verfassungsklage gegen das Gesetz, die von Rechtsexperten als aussichtsreich eingestuft wird.
Politiker und Regierungsparteien mehrfach zur Rücknahme des Gesetzentwurfs aufgefordert
Zahlreiche Spitzenmediziner in Deutschland hatten gegen das Gesetz Stellung bezogen. Am 30. Januar hatten 143 Medizin-Professoren der betroffenen Uniklinika mit einer ganzseitigen Anzeige in der Stuttgarter Zeitung an Ministerpräsident Mappus appelliert, das Gesetz zu stoppen. Dies haben auch die rund 2.500 Unterzeicher der Petitions-Seite http://www.stopp-unimedgesetz.de gefordert.
Dennoch sehen die Deutsche Hochschulmedizin und ihre Verbände den Kampf gegen das Gesetz nicht als beendet an. In einer Presseerklärung und einem offenen Brief an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier Uniklinika haben die Grünen und die SPD bereits angekündigt, dass sie das Gesetz überarbeiten würden, sollte es zu einem Machtwechsel nach der Landtagswahl am 27. März kommen. Die Landesregierung hat sich ein weiteres Mal gegen den Willen der Betroffenen und Fachleute hervorgetan. Die Landtagswahlen werden deshalb auch zur Abstimmung über das Universitätsmedizingesetz.
Nach Ansicht des Generalsekretärs des VUD, Rüdiger Strehl, hat eine Verfassungsklage durchaus Chancen auf Erfolg: Â?Hochrangige Juristen sind der Auffassung, dass das Universitätsmedizingesetz in mehreren Punkten dem Grundgesetz widerspreche, vor allem seien die Rechte der Wissenschaftler und der Medizinischen Fakultät unzulässig eingeschränkt und der Grundsatz der Gewaltenteilung möglicherweise verletzt.Â?.