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Auch 50 Jahre nach dem Conterganskandal keine angemessene Entschädigung

Pressemitteilung

Berlin – Auch 50 Jahre nach dem Contergan-Skandal ist eine angemessene Entschädigung der Betroffenen nicht in Sicht. Mit dem am 14. Mai 2009 beschlossenen 2. Conterganstiftungsänderungsgesetz wurde den berechtigten Interessen der Contergangeschädigten wiederum nur ungenügend Rechnung getragen. Deswegen hatte DIE LINKE eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 16/13086) mit 50 Einzelfragen gestellt. “Die Antworten der Bundesregierung werden die Betroffenen und ihre Angehörigen keineswegs zufriedenstellen”, so der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion, Ilja Seifert. Seifert weiter:

“Es ist unglaublich, wie wenig die Bundesregierung 50 Jahre nach Beginn des Contergan-Skandals über die Lebensumstände der rund 2.800 Opfer und ihrer Angehörigen weiß – und das, obwohl sie in der Pflicht steht, den Contergangeschädigten wirksame und dauerhafte Hilfen zu gewährleisten. Ebenso erstaunlich ist, wie viel Geld aus der Conterganstiftung für andere Zwecke bewilligt wurde.

Allein seit dem Jahr 2000 wurden laut Bundesregierung 155 Projekte mit insgesamt 22.582.000 Euro unterstützt. So erhielt der Hildegardis-Verein 2008 856.000 Euro für die ‚Verbesserung von Information und Kommunikation’, der Verlag Kölner Dom 42.427 Euro für die Erstellung eines Domführers. Nur eines der 155 Projekte war ein Vorhaben einer Selbsthilfeorganisation der Contergangeschädigten – sie bekam 2009 5.384 Euro bewilligt.

Laut Bundesregierung erhielt ein/e Contergangeschädigte/r je nach Schädigungsgrad zwischen 78 und 333 Euro pro Lebensmonat aus der Conterganstiftung. Nach Auffassung der Bundesregierung erfüllen die nach dem Conterganstiftungsgesetz gezahlten Leistungen und die möglichen Leistungen des sozialen Sicherungssystems ‘die geltenden Anforderungen des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen’.

Mit den derzeitigen Leistungen werden die Conterganopfer weder angemessen entschädigt, noch ist deren umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich. Deswegen darf das gerade beschlossene 2. Conterganstiftungsgesetz auch kein Schlussgesetz sein. Erfreulich, dass die Bundesregierung die Gespräche mit der Firma Grünenthal über weitere Entschädigungsleistungen für die Conterganopfer führt. Ich hoffe, dass dies auch zu Ergebnissen führt, die den Betroffenen bald und direkt zu Gute kommen.”