München – Das Thema “Ambulant Spezialfachärztliche Versorgung“ gewinnt zunehmend an Bedeutung. Seit Neufassung des § 116b SGB V bietet die ASV eine Grundlage für eine hochspezialisierte, interdisziplinär abgestimmte Versorgung von komplexen und seltenen Erkrankungen in Deutschland.
Nach Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) folgten im vergangenen Jahr die ersten Konkretisierungen in definierten Krankheitsbildern, die Umsetzung in der Indikation “Herzinsuffizienz” steht bevor.
Mit der Zunahme von ASV-Indikationen wächst der Informationsbedarf bei allen Beteiligten, dabei bauen schwer verständliche Regelungen weitere Hürden auf. Viele Fragen werden sich erst nach Veröffentlichung der jeweiligen Konkretisierung beantworten lassen.
Jedoch können mit Sicherheit im September Kenntnisse zu den notwendigen Vorbereitungen, den zuständigen Ansprechpartnern, möglichen Kooperationspartnern, vertraglichen Anforderungen etc. vermittelt werden.
Zur Vorbereitung auf die ASV-Herzinsuffizienz dient unsere Veranstaltung als gemeinsame Plattform für interessierte Akteure.
Neben der Darlegung der unterschiedlichen Perspektiven des Gemeinsamen Bundesausschuss, der Krankenkassen, der KV, des regionalen BNK sowie den Klinik-Kardiologen, bietet sich in der folgenden Podiumsdiskussion Gelegenheit zu einem ausgiebigen gedanklichen Austausch.
Nutzen Sie die Chance, sich an der kostenfreien Veranstaltung über den aktuellen Stand zur ASV-Herzinsuffizienz zu informieren und mit unseren namhaften Referenten aus Gesundheits- und Berufspolitik zu diskutieren.
Die Einladung richtet sich an Vertreter von Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen sowie kardiologischen Leistungserbringern.