Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


ASCHENBERG-DUGNUS: Pflegevorsorge der Versicherten muss vor Enteignung sicher sein

Pressemitteilung

Berlin – Zur Debatte um die Pflegereform erklärt die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christine ASCHENBERG-DUGNUS:

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht keinen Grund, bei der Pflegereform vom Koalitionsvertrag abzurücken. Wir plädieren daher nach wie vor für eine individualisierte kapitalgedeckte und verpflichtende Pflegevorsorge, die nur den Pflegebedürftigen zugute kommen darf und vor Zweckentfremdung, etwa zum Stopfen von Haushaltslöchern, geschützt ist.

Eine kollektive Rücklagenbildung halten wir für den falschen Weg, denn kollektive Rücklagen können nicht mit Eigentumsrechten versehen werden. Diese Eigentumsrechte sind jedoch das Herzstück einer zukunftsfesten Pflegefinanzierung. Nur individuelles Eigentum kann vor dem ungerechtfertigten Zugriff von Politikern geschützt werden. Kollektives Ansparen indes öffnet durch seine rechtliche Konstruktion Tür und Tor für eine Enteignung durch die Hintertür. Das wäre nicht hinnehmbar. Dem Versicherten muss garantiert werden, dass ihm das von ihm selbst zurückgelegte Geld im Pflegefall tatsächlich zur Verfügung steht und nicht bereits anderweitig ausgegeben worden ist.

Freiwillige Vorsorge ist grundsätzlich immer sehr begrüßenswert. Doch zur Sicherstellung einer auskömmlichen Pflegefinanzierung kann sie bei weitem nicht ausreichen. Deshalb muss die Pflegevorsorge verpflichtend sein.