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ASB befürchtet Qualitätseinbußen in der Pflege / Die Verlagerung des Heimrechts auf die Länderebene könnte große Probleme bringen

Föderalismusreform

Köln – “Man muss leider davon ausgehen, dass wichtige Grundlagen für die Qualität in den Pflegeheimen und den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zukünftig von der finanziellen Situation in den einzelnen Bundesländern abhängig ist”, kommentiert Gabriele Osing, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste beim ASB-Bundesverband, die Gesetzesänderungen, die heute vom Bundesrat verabschiedet wurden. Die Verlagerung des Heimrechts auf die Länderebene ist nicht die Folge einer fachlichen Entscheidung. Das Gesamtpaket zur Föderalismusreform sollte lediglich nicht noch einmal neu geschnürt werden. “Es ist schade, dass politisch-taktische Erwägungen solche Folgen haben”, führt Osing weiter aus.

Noch im April hatten die Vertreterinnen und Vertreter der Bundestagsfraktionen anlässlich einer ASB-Fachtagung zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung einhellig dafür plädiert, das Heimgesetz in der Verantwortung des Bundes zu belassen. Umso unverständlicher ist es, dass die Heimgesetzgebung durch die heute erfolgte Entscheidung nun doch fortan auf Länderebene zu regeln ist.

Mit Recht muss befürchtet werden, dass durch den Wegfall oder die Veränderungen z.B. der Heimpersonalverordnung oder der Heimmindestbauverordnung Qualitätseinbußen in der Versorgung in Kauf genommen werden. Der Druck auf die Pflegeeinrichtungen, bereits erreichte Qualitätsmaßstäbe wieder zurückzufahren um den Anforderungen der Kostenträger nach “billiger” Versorgung gerecht zu werden, wird mit Sicherheit weiter wachsen. Der ASB wird die Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern sehr aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für den Erhalt der erreichten Qualitätsziele und die Weiterentwicklung der hochwertigen Versorgung in seinen Einrichtungen einsetzen.